Die SBB hatten am 12. Juli 2018 Einspruch eingelegt gegen die Erteilung von Fernverkehrskonzessionen für die Linien Biel-Bern und Bern-Burgdorf-Olten an die BLS. Zur Anhörung vor Bundesverwaltungsgericht eingeladen, verlangte die BLS den Entzug der aufschiebenden Wirkung für das Inkrafttreten ihrer Konzessionen während der Dauer des Verfahrens. Das Bundesverwaltungsgericht wies das in einer Zwischenverfügung ab.
Die Bahngesellschaft argumentierte, ihre Nutzungsdauer der Konzessionen von zehn Jahren würde sich verkürzen, sollte das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil erst nach deren Inkrafttreten am 15. Dezember 2019 fällen. Die Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens könnten so stark ausfallen, dass sie seinen Interessen entgegen stehen würden.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid hält das Bundesgericht fest, das Recht der BLS auf Anhörung sei verletzt worden. Tatsächlich stellte das Bundesverwaltungsgericht während des Verfahrens eine Stellungnahme der SBB der BLS nicht zu. So habe die BLS nicht reagieren können. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ist damit hinfällig und die Richter in St. Gallen müssen erneut entscheiden.
Das Bundesamt für Verkehr hatte am 12. Juni 2018 die Fernverkehrskonzessionen zugeteilt. Die SBB erhielten dabei fast alle Linien und das ganze Intercity-Netz. Die BLS musste sich mit den Linien Biel-Bern und Bern-Burgdorf-Olten begnügen. Die Berner hätten aber gerne auch die Konzessionen für die Strecken Basel-Interlaken, Basel-Brig und Bern-Le Locle (NE) erhalten. (sda)