Die Beschwerde sei letzte Woche beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen deponiert worden, sagte BFO-Mediensprecher Ralph Weidenmann am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte damit eine entsprechende Meldung von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Das BAZL hatte letzte Woche zur Umsetzung des Staatsvertrages mit Deutschland sechs Anflug-Varianten auf den Flughafen Zürich in die Konsultation gegeben.Vier Varianten enthalten den gekrümmten Nordanflug, wie der «gekröpfte» jetzt heisst. Dazu gibt es eine Untervariante: Demnach kann der «Gekrümmte» von Westen her oder von Osten her angeflogen werden.
Die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Schwyz sowie die Flughafen Zürich AG und die Flugsicherung Skyguide können bis zum 15.November Stellung nehmen. Nicht zur Konsultation eingeladen wurden die Gemeinden. Der BFO und die Grünen reagierten daraufhin mit Empörung auf das Vorgehen des Bundesamtes.
Konsultation sofort stoppen
In seiner Beschwerde fordert der BFO vom Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung, damit die Konsultation sofort gestoppt wird. Das Verfahren dürfe erst wieder aufgenommen werden, wenn die Mitsprache der Bevölkerung gewährleistet sei – und zwar in der Konsultationsphase und nicht erst nach einem getroffenen Entscheid.
Nach Ansicht des Bürgerprotestes besteht ein gesetzliches Recht der Bevölkerung, an diesem Prozess mitzuwirken. Das zur Konsultation vorgelegte Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) schaffe völlig neue Voraussetzungen bezüglich Raumplanung und Lärmbetroffenheit, heisst es in der Beschwerde.
Der BFO vertritt nach eigenen Angaben über 2500 Bewohner im An- und Abflugsektor im Osten des Flughafens Zürich. Bei allen vom BAZL zur Auswahl vorgelegten Varianten müssten sich die «Ostschneiser» nebst den bisherigen An- und Abflugwellen auf deutlich mehr Fluglärm einstellen.(sda/npa)