Pendler, der grenzüberschreitende Güterverkehr, Schülerinnen und Schüler, Verheiratete oder Paare in einer festen Beziehung sind ebenso ausgenommen wie Personen, die zwingend notwendig aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreisen müssen. Von den Einschränkungen betroffen sind also vorrangig Touristen und Einkaufstouristen.
Jedoch gibt es Bestrebungen, Letztere von der Quarantänepflicht auszunehmen. Der Schweizer Botschafter in Deutschland, Paul Seger, sprach am Freitag gegenüber Radio SRF von einer Musterverordnung, die am 8. November in Kraft treten soll.
«Wenn diese Musterverordnung in Kraft tritt, wäre es möglich, den Einkaufstourismus weiter vorzunehmen, ohne Coronavirus-Beschränkungen. Bis zu 24 Stunden Aufenthalt wäre es dann möglich nach Deutschland zu reisen», sagte Seger. Momentan sei dies noch nicht der Fall. «Aber wenn diese Musterverordnung so verabschiedet wird, wie wir es gehört haben, wäre es ab 8. November möglich.»
Die deutsche Seite habe bisher immer klar signalisiert, «dass man die Grenze unter allen Umständen offen lassen will», so Seger. «Also auch der kleine Grenzverkehr soll in Zukunft offen bleiben.»
Zehn Kantone auf Risikoliste
Deutschland hatte am Donnerstag acht weitere Kantone auf die Risiko-Liste gesetzt. Ab (morgen) Samstag gelten auch die Kantone Freiburg, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zürich und Zug als Risikogebiete. Für Waadt und Genf gilt dies bereits seit dem 9. September.
Damit müssen sich Personen, die aus diesen Kantonen etwa in die an die Schweiz grenzenden Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern einreisen, für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten für Personen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter ist als 48 Stunden, und für die genannten Gruppen.
Ergriffene Massnahmen wichtig für Einstufung
Die Einstufung als Risikogebiet basiert in Deutschland auf einer zweistufigen Bewertung, wie der Internetseite des Robert Koch Instituts zu entnehmen ist. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten oder Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100'000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird festgestellt, ob für Staaten oder Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.
Massgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner. Auch die ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung usw. werden berücksichtigt.
Letzteres könnte auch der Grund dafür sein, dass bisher nicht die ganze Schweiz auf die Risikoliste gesetzt wurde, obwohl der Wert von mehr als 50 Neuinfizierten während sieben Tagen in allen Kantonen überschritten wurde. So hat etwa der Kanton Bern zwar hohe Fallzahlen, jedoch hat er auch die Maskenpflicht bisher am deutlichsten verschärft. (sda)