Wie die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) am Freitag mitteilte, enthalten im Fall des V-Bahn-Projekts die kommunalen Nutzungsplanungen zu weit gehende und zu detaillierte Vorschriften mit Blick auf die Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Diese kommunalen Planungen respektive Planänderungen enthielten unter anderem Regelungen über den genauen Verlauf der Seilbahnkorridore, die Mastenstandorte sowie die geplante Höhe und die Dimensionen der Bauten. Dies gelte insbesondere für die geplante neuen Talstation der V-Bahn in Grindelwald-Grund.
Diese Festlegungen und die sich damit stellenden rechtlichen Fragen, insbesondere bezüglich Umweltverträglichkeit des V-Projekts, seien aber nicht im kantonalen Verfahren, sondern einzig vom BAV im Plangenehmigungsverfahren zu beurteilen, schreibt die JGK.
Es hat deshalb die Planung teilweise zur erneuten Überprüfung an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zurückgewiesen, teilweise an das BAV zur Beurteilung weitergeleitet und die Planung aber auch teilweise bestätigt.
Zudem muss das AGR die Rechtmässigkeit der vorgesehenen Beschneiungen Wengen – Kleine Scheidegg und Grund – Männlichen –Kleine Scheidegg sowie einer im Zusammenhang mit dem V-Projekt geplanten Erschliessungsstrasse erneut prüfen. Dabei muss das kantonale Genehmigungs- beziehungsweise Bewilligungsverfahren genügend mit dem Verfahren beim BAV koordiniert werden.
Ziel ist, dass die kantonalen Anlagen auf das schliesslich vom BAV bewilligte Seilbahnprojekt abgestimmt sind.
Vor einem Jahr genehmigt
Das AGR hatte vor einem Jahr die an Gemeindeversammlungen in Grindelwald und Lauterbrunnen vorgenommenen Änderungen von Überbauungsordnungen und Zonenplan genehmigt. Es wies damals auch Einsprachen gegen die V-Bahn-Planungsentscheide der Gemeinden Grindelwald und Lauterbrunnen ab.
Gegen diese Genehmigung erhoben die Naturschutzorganisationen und die Privatperson Beschwerde bei der JGK.
Mit der V-Bahn wollen die Jungfrau- und die Männlichenbahn für fast280 Millionen Franken die Skigebiete oberhalb von Grindelwald neu erschliessen. Der eine Ast der Bahn soll von Grindelwald in Richtung Eigergletscher führen, der andere die bestehende Männlichenbahn ersetzen.
Deren Konzession läuft im kommenden Jahr ab. Erst am Dienstag gab der Verwaltungsrat dieser Bahn in einer Mitteilung der Hoffnung Ausdruck, dass die hängigen Einsprachen gegen die V-Bahn möglichst rasch erledigt würden (htr.ch berichtete darüber)
Noch kein Kommentar der Jungfraubahnen
Grösste Aktionärin der Männlichenbahn ist die Jungfraubahn Holding AG. Sie wollte am Freitag die neusten Nachrichten aus Bern noch nicht kommentieren. Mediensprecherin Patrizia Bickel sagte auf Anfrage, die Jungfraubahn müsse den Beschwerdeentscheid der JGK zuerst analysieren.(sda/npa)