Der Kanton Zug und der Verein Zuger Wanderwege passen ihre Leistungsvereinbarung an. Die neue Vereinbarung gilt bis 2027 und regelt die Unterhaltsarbeiten der Wanderwege im Kanton Zug.

Die aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und dem Verein sei in verschiedenen Bereichen überarbeitet worden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. So wird der Verein künftig nach Aufwand und nicht mehr pauschal entschädigt. Zudem seien die Stundenansätze für die Pflege und die Instandhaltung der Wanderwegsignalisation angepasst worden.

Der Verein Zuger Wanderwege ist im Auftrag des Kantons für die Signalisation der Wanderwege zuständig. Für den Unterhalt der Wanderwege sind wie bisher die Gemeinden zuständig. (keystone-sda)