Bis gestern lief die Vernehmlassung über strengere Einreisevorschriften, wie sie der Bundesrat für nötig hält. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren (GDK) wollte dazu selber nicht Stellung nehmen, erklärte GDK-Sprecher Tobias Bär am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Kantonsregierungen richteten ihre Stellungnahmen direkt an den Bund. Mehrere hätten sich für ein strengeres Regime ausgesprochen.
Test oder Quarantäne
Der Bundesrat hatte am 8. September zwei Vorschläge für neue Einreisebestimmungen in die Konsultation geschickt. Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen.
Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise in die Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Die Kosten für die Tests sollen zu Lasten der Einreisenden gehen.[RELATED]
Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Nach ihrer Einreise müssen sich diese Personen in Quarantäne begeben. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist möglich.
In beiden Varianten sollen die Regeln auf alle Arten von Einreisen (Langsamverkehr, Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Privatauto) ausgedehnt werden.
Heute können auch ungeimpfte Personen ohne Quarantänepflicht in die Schweiz einreisen. Eine Testpflicht besteht für sie nur bei einer Einreise via Flugzeug. "Angesichts der Erfahrungen nach den Sommerferien, als ein beträchtlicher Teil der Neuinfektionen auf Reiserückkehrer zurückgeführt werden konnte, muss die Diskussion über strengere Einreiseregeln vor den Herbstferien geführt werden", erklärte Bär. Im europäischen Vergleich seien die heute geltenden Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz sehr locker ausgestaltet.
Quarantänepflicht umstritten
Am Dienstag sprach sich die Glarner Regierung für Variante 1 und damit gegen eine generelle Quarantänepflicht aus für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen, die einreisen. Eine Quarantäne wurde als unverhältnismässig abgelehnt.
Es ist damit zu rechnen, dass Variante 1 mehr Unterstützung bei den Kantonen findet. Auch der Bund bevorzugt die zweimal Test-Variante nach Einreise für Ungeimpfte gegenüber einer Quarantäne.
HotellerieSuisse hatte in einer Stellungnahme erklärt, dass Quarantäneregelungen verhindert werden müssten. Solche Massnahmen stünden im Gegensatz zur Normalisierungsphase und behinderten den touristischen Reiseverkehr massiv. Dementsprechend seien Varianten, in denen eine Quarantänepflicht vorgesehen ist, klar abzulehnen. (sda/stü)