Das Naturschutzgebiet am ehemaligen Tschingelsee im Kiental soll gemäss Vorgaben des Bundes erweitert werden. Um das Spielen am Wasser oder Aktivitäten wie Eisklettern zu ermöglichen, verzichtet der Kanton Bern auf ein generelles Weggebot. Stattdessen gilt für ökologisch sensible Flächen ein Betretungsverbot, wie die bernische Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Montag mitteilte.
Gegen die Erweiterung des Perimeters gingen vergangenes Jahr insgesamt acht Einsprachen ein, fünf konnten nach den Einspracheverhandlungen erledigt werden.
In der vergangenen Wintersession überwies der Grosse Rat einen Vorstoss, der verlangte, dass der Schutzperimeter im Zuge der laufenden Revision nicht vergrössert wird. Regierungsrat Christoph Ammann machte schon damals klar, dass die Forderungen ein Papiertiger bleiben werden, denn sie verstiessen gegen Bundesrecht.
Schutzgebiet von nationaler Bedeutung
Das Gebiet wurde 1987 unter Schutz gestellt. Seither hat der Bund eine Aue und eine Trockenweide von nationaler Bedeutung in dem Gebiet ausgeschieden. Der Perimeter des Schutzgebietes ist kleiner als das vom Bund ausgeschiedene Gelände.
Daher müsse auch der Perimeter des Schutzgebiets vergrössert werden, hielt Ammann seinerzeit fest. Da könne der Grosse Rat noch so lange diskutieren, an einer Ausweitung führe kein Weg vorbei.
Nun beschloss der Kanton Anfang März, die Revision de Schutzgebiets Tschingel wie geplant umzusetzen.
Der Tschingelsee entstand 1972 nach einem schweren Unwetter, als ein Murgang vom Ärmighorn die Tschingelalp verschüttete. Hinter den Schuttmassen stauten sich die Bergbäche zu einem See. Wegen des Gletscherschwunds führen die Bäche viel Geschiebe mit sich, weshalb der See mittlerweile fast verlandet ist Zwischen Sandbänken finden sich Wasserarme und Tümpel. (sda/stü)