Die Überbauungsordnung schafft die Voraussetzungen für das Neubauprojekt Schilthornbahn 20XX der drei Seilbahnsektionen von Stechelberg nach Mürren, von Mürren auf Birg und von Birg aufs Schilthorn. Die Stationen werden damit in gerader Linie verbunden.
Planerisch wird dazu ein Korridor ausgeschieden in dessen Perimeter die erforderlichen Anlagen, Einrichtungen und Stationen gebaut werden. Die neue Seilbahn soll so nahe wie möglich an die Bestehende gebaut werden, wie aus einer Mitteilung der Schilthornbahn vom Freitag hervorgeht.
Zwischen Stechelberg und Mürren sowie Birg und Schilthorn wird ein 30 Meter breiter Korridor ausgeschieden. Für Mürren-Birg beträgt die Breite 40 Meter.
Dagegen wehren sich insbesondere Zweitwohnungsbesitzer. Sieben Einsprachen sind fristgerecht eingegangen. Zwei davon stammen von Stockwerkeigentümerschaften. Insgesamt haben sich nach Angaben der Schilthornbahn 23 Personen den Einsprachen angeschlossen.
Die Einsprachen stammen laut den Bahnverantwortlichen allesamt von Zweitwohnungsbesitzenden, die in der Umgebung der geplanten Seilbahn Stechelberg-Mürren oder der Station Mürren Wohneigentum besitzen.
Die kantonalen Fachstellen haben der Schilthornbahn die Genehmigung der Überbauungsordnung in Aussicht gestellt, unter Vorbehalt «geringfügiger Bedingungen und Änderungswünschen», wie es in der Mitteilung der Bahn weiter heisst. (sda)