Schon länger beschlossen war lediglich, am 15. Juni die Grenzen der Schweiz zu den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich vollständig zu öffnen.
Ab 15. Juni um Mitternacht gelte nun wieder die volle Personenfreizügigkeit, sagte Reto Kormann, Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage zu der Mitteilung vom Freitag.
Auch Drittstaaten-Angehörige aus der EU
Angehörige von Drittstaaten, die in der EU, einem Efta-Land oder in Grossbritannien leben, können ebenfalls einreisen. Sie müssten neben ihrem Pass eine Wohnsitzbestätigung vorlegen, sagte Kormann. Ob es ab Mitte Juni grenzsanitarische Massnahmen geben wird, war offen.
Denn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft, ob ab dem 15. Juni zum Beispiel Gesundheitskontrollen an den Landesgrenze und an den Flughäfen angebracht sind und, wenn ja, welche, wie Sprecherin Katrin Holenstein sagte. Dabei werde auch berücksichtigt, welche Massnahmen die anderen Nachbar- und EU-Länder treffen.
Das Justizdepartement EJPD wird nun die nötigen Anpassungen in der Covid-Verordnung in Absprache mit dem Innendepartement (EDI), dem Finanzdepartement (EFD) und dem Aussendepartement (EDA) dem Bundesrat beantragen. Mitte März schloss die Schweiz wegen der Corona-Pandemie ihre Aussengrenzen für Personen weitgehend und führte Kontrollen ein.
Einreisen waren zum Schutz vor der Pandemie nur noch erlaubt für Schweizer Bürger, Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein, Menschen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen oder in einer Situation «absoluter Notwendigkeit» einreisten. Der Transit- und Warenverkehr war nicht betroffen.
Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai gelockert. Die Grenzübergänge zwischen der Schweiz sowie Deutschland und Österreich sind seither geöffnet. Es finden lediglich risikobasierte, aber keine systematischen Grenzkontrollen mehr statt.
Wunsch zahlreicher Minister
Die Grenzen zu diesen zwei Ländern darf aber nur passieren, wer in einer grenzüberschreitenden Beziehung lebt, Verwandte besuchen will oder im anderen Land eine Zweitwohnung hat. Zwei Nachbarländer gingen dann aber schneller vorwärts: Am vergangenen Mittwoch machte Italien seine Grenzen für Einreisende passierbar. Und Österreich folgte am Donnerstag mit Grenzöffnungen.
An einer informellen Videokonferenz der Innenminister der Schengen-Staaten am Freitag hätten zahlreiche Minister den Wunsch geäussert, zur Normalität zurückzukehren, schrieb der Bundesrat. Sie wollten die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen aufheben. Für die Schweiz war Staatssekretär Mario Gattiker an der Konferenz.
Wie die EU-Staaten ihrerseits mit Reisenden aus der Schweiz verfahren werden, ist vergleichbar mit einem Flickenteppich: Die Länder haben unterschiedliche Regelungen für Einreisen.
EU-Aussengrenze länger geschlossen
Noch länger geschlossen bleibt die EU-Aussengrenze. An ihrer Videokonferenz sprachen sich die EU-Innenminister am Freitag dafür aus, zuerst vollständig die EU- und Schengen-Innengrenzen zu öffnen, bevor dann die Öffnung der EU-Aussengrenze erfolgen soll. [RELATED]
Aktuell gilt die Reisebeschränkung für Bürger aus Drittstaaten in die EU jedoch nur noch bis 15. Juni. Zwar öffnen viele EU-Staaten ihre Grenzen gegenüber anderen EU-Staaten ebenfalls am 15. Juni, einige Länder werden jedoch erst Ende Juni folgen.
Aus diesem Grund forderten «fast alle» Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Beschränkung für Reisen in die EU, wie EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an einer Medienkonferenz in Brüssel sagte. Die EU-Kommission unterstütze das Ansinnen.
Einreisen in die EU aus Drittstaaten sollen daher erst ab Juli schrittweise wieder möglich werden. Auch die Schweiz als Schengen-Staat hatte sich Mitte März dafür ausgesprochen, nicht zwingend notwendige Einreisen in die EU und den Schengen-Raum zu verbieten. (sda)