Die Unia ist im Gengensatz zum Awa der Ansicht, dass das neue Einkaufs- und Dienstleistungsquartier nicht Bestandteil des Flughafens ist. «The Circle» sei sowohl räumlich als auch funktional vom eigentlichen Flughafengebäude getrennt, schreibt sie im Rekurs, der am Sonntag vom «Tagesanzeiger» bekannt gemacht wurde.
Mit einer schmalen unterirdischen Fussgängerverbindung lasse sich eine Einheit nicht konstruieren. Ausnahmebestimmungen für Sonntagsverkauf und Sonntagsarbeit könnten demnach nicht auf «The Circle» angewendet werden, argumentiert die Unia. Überhaupt seien die Ausnahmen für grosse Bahnhöfe und bedeutende Flughäfen geschaffen worden, damit Reisende ohne Einschränkungen einkaufen können.
Eine zusätzliche Einkaufgelegenheit für die breite Bevölkerung habe mit diesen Ausnahmen nicht geschaffen werden sollen, ist die Gewerkschaft überzeugt. Bei den Geschäften im «The Circle» handle es sich aber klar um ein Einkaufszentrum, dass «im Seitenwagen von den Bestimmungen für einen Flughafen profitieren will». Das zeige nicht zuletzt die in der Region geschaltete Werbung für Shopping im «The Circle».
Die Sichtweise der Unia wird von mehreren Kantonalparteien geteilt. AL, SP, CSP und EDU sind der Meinung, dass «The Circle» keineswegs «im Flughafen» ist. Dieses Investitionsobjekt von Flughafen und Swiss Life habe keinerlei funktionalen Bezug zum Flughafen, schrieben sie im November in einer Interpellation an die Regierung.
Unia fordert Ausstand von Volkswirtschaftsdirektion
Die Unia fordert im Rekurs, dass dieser nicht von der Volkswirtschaftsdirektion, der das Amt für Wirtschaft und Arbeit angehört, behandelt wird. Über den Rekurs befinden soll eine «andere Direktion».
Problematisch sei, dass die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion, Carmen Walker Späh (FDP), von Amts wegen dem Verwaltungsrat der Flughafen AG angehöre. Die Flughafen AG als Mit-Bauherrin des Circle habe nämlich ein erhebliches Interesse daran, dass die Geschäfte im «The Circle» Sonntags offen blieben.
Zudem sei der Kanton zu einem Drittel am Flughafen beteiligt und sämtliche Fragen rund um dessen Betrieb unterstünden der Volkswirtschaftsdirektion. Als Folge bestehe für die Volkswirtschaftsdirektion und ihre Vorsteherin ein Interessenskonflikt. (sda)