Eine kleine Differenz gibt es noch bei der Frage, in welchen Fällen Velowege ersetzt werden müssen, wenn die Wege oder Teile davon aufgehoben werden.
Der Ständerat will, dass beim Ersatz von ganz oder teilweise aufgehobenen Velowegen auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden muss. Er sprach sich am Montag oppositionslos und erneut dafür aus. Der Nationalrat will, dass lediglich die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Er muss nun nochmals darüber befinden.
In einem anderen offenen Punkt kam der Ständerat dem Nationalrat am Montag indes entgegen. Es handelt sich dabei um den Kern der Vorlage, nämlich um die Frage, wie die Velowege geplant werden sollen. In entsprechenden Artikel wird festgehalten, welche Kriterien die Behörden, die für die Planung der Velowege zuständig sind, berücksichtigen müssen. Als Kriterium gilt etwa, dass die Velonetze eine «angemessene Dichte und die Velowege eine direkte Streckenführung aufweisen», die Wege «möglichst sicher sind» und sie einen «homogenen Ausbaustandard aufweisen» sollen.
«Weder Fisch noch Vogel»
Der Nationalrat hatte diesen Artikel um den Wortlaut «im Grundsatz» ergänzt, um in der Folge bei einzelnen Bestimmungen die Relativierung wie etwa «möglichst» weglassen zu können. Damit zeigte sich der Ständerat am Montag mit 24 zu 18 Stimmen einverstanden. Das schwäche den absoluten Charakter ab, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR). Damit werde der Umsetzungsspielraum der Kantone gewahrt.
Auch der Bundesrat sei einverstanden damit, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Der Antrag des Nationalrats sei ein guter Kompromiss. Anders sah dies der Urner FDP-Ständerat Josef Dittli. Die Formulierung sei «weder Fisch noch Vogel» und wirke nicht mehr bindend, sagte er. Der Nationalrat schaffe damit zwar einen theoretischen Grundsatz, er bleibe aber in der Absolutheit.
Klares Votum des Stimmvolkes
Volk und Stände hatten im Herbst 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 73,6 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.
Das neue Veloweggesetz soll diese Grundsätze nun umsetzen, dem Fahrrad Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. (sda)