Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) liess sich nicht gewinnen für das Anliegen. Die Massnahme würde eine Neuverhandlung der WTO-Verpflichtungen erfordern. Das berge die Gefahr, dass sich die Schweiz zu Import-und Exportkompensationen für andere Agrarprodukte verpflichten müsse, schrieb die Kommission.
Ein systemisches Problem sehe er nicht, sagte Benedikt Würth (CVP/SG) im Rat. «Die Märkte werden sich normalisieren.» Dank der Marktöffnung seien Schweizer Weine besser geworden.
Auch der Bundesrat war gegen die Motion und erinnerte an die 2020 beschlossene Deklassierung von Wein, um den Markt zu entlasten. Trotz rückläufigem Weinkonsum halte sich der Schweizer Wein im Markt, sagte Bundespräsident Guy Parmelin, selbst Weinbauer. Westschweizer sollten den Absatzmarkt in der Ostschweiz besser pflegen, mahnte er.
Geschlossene Restaurants und nicht stattfindende Feiern und Grossanlässe senkten den Wein-Absatz, warb Maret für ihre Motion. Für andere Landwirtschaftserzeugnisse, etwa Rindfleisch, gebe es ähnliche Bestimmungen. Eine Minderheit unterstützte sie.
Die geltenden Bestimmungen benachteiligten Schweizer Produzenten, unter anderem weil auch in die EU und Nachbarländer den Absatz von Wein förderten, machte sie geltend. Zwang bedeute der Vorschlag nicht, sagte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD). Die Importeure könnten frei entscheiden, ob sie mit der Verpflichtung gegenüber Schweizer Wein bessere Zollkonditionen wollten oder nicht.
Der Ständerat lehnte die Motion schliesslich mit 25 zu 14 Stimmen und bei 4 Enthaltungen ab. (sda/npa)