Das Zürcher Steueramt hat im Zusammenhang mit den ausstehenden Steuern des Dolder-Besitzers Urs E. Schwarzenbach zurecht das Betreibungsamt Maloja GR mit der Sicherstellung von Vermögenswerten von 140 Millionen Franken beauftragt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Schwarzenbach abgewiesen.
Für die Sicherstellung des Millionenbetrags erliess das Zürcher Steueramt im Juni 2019 einen Arrestbefehl. Es übertrug dem Betreibungsamt Maloja den Lead, um im Zuständigkeitsgebiet verschiedener Betreibungsämter die Schwarzenbach gehörenden Vermögenswerte sicherzustellen.[IMG 1]
Der Hotelbesitzer und Kunsthändler rügte in seiner Beschwerde, dass die Übertragung des Leads an ein Betreibungsamt nicht zulässig sei. Das Bundesgericht stützt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil jedoch einen Entscheid des Kantonsgerichts Graubünden.
Offensichtliche Lücke
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen ein solches Vorgehen beim Arrest zwar nicht ausdrücklich vor, wie das Bundesgericht in seinem Leitentscheid ausführt. Es handle sich dabei jedoch um eine offensichtliche Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber so nicht gewollt habe. Analog zu den Bestimmungen bei einer Pfändung dürfe ein solcher koordinierter Vollzug eines Arrests durchgeführt werden.
Die Sicherstellung der 140 Millionen Franken sollen für die Deckung ausstehender Steuern von Schwarzenbach dienen. Das Zürcher Steueramt eröffnete im Oktober 2015 ein Nach- und Strafsteuerverfahren für die Staats- und Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer für die Jahre 2005 bis 2009.
Dieses schloss es im Januar 2016 mit einer Verfügung ab. Ebenfalls im Januar 2016 erliess es Einschätzungsentscheide für die weiteren ausstehenden Steuerbeträge für die Jahre 2010 bis 2015. (sda/stü)