Die grosse Kammer stimmte am Mittwoch mit 120 zu 56 Stimmen für die Bundesbeteiligung. Das Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Die Räte haben beschlossen, es bis Ende 2023 zu befristen. Dies ermögliche es dem Parlament, in vier Jahren die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone zu überprüfen, befand die Mehrheit.
Zeitlicher Vorsprung für Arbeitslose
Mit der Stellenmeldepflicht hat das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative der SVP umgesetzt. Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden.
Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung. Zusätzlich übermittelt die Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Die Regeln gelten in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote über 8 Prozent. Anfang 2020 sinkt der Schwellenwert auf 5 Prozent.
SVP dagegen
Die Kantone müssen die Einhaltung der Stellenmeldepflicht kontrollieren. Bislang trugen sie die Kosten alleine. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ab kommendem Jahr ändern. Dagegen stellte sich die SVP.
Die «unsinnige» Stellenmeldepflicht sei eine Folge der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, argumentierte Thomas Burgherr (SVP/AG). Nun würden Kosten generiert, ohne dass die Einwanderung gesteuert werde. Das sei nie das Ziel gewesen. Der Nichteintretensantrag der SVP wurde aber abgelehnt.
Pauschalbetrag pro Kontrolle
Wie hoch die Umsetzungskosten sein werden, ist noch ungewiss. Der Bundesrat geht gemäss Botschaft davon aus, dass es bei einem Schwellenwert von 5 Prozent ab 2020 zwischen 150'000 und 200'000 meldepflichtige Stellen gibt. Pro Kontrolle fallen Lohnkosten von etwa 200 Franken an.
Der Bund beteiligt sich mit einem Pauschalbetrag. Bei einer Kontrollquote von 3 Prozent würden sich für den Bund Kosten von 450'000 bis 600'000 Franken ergeben. Der Bundesrat betont in der Botschaft, dass diese Schätzungen mit erheblicher Unsicherheit behaftet seien.
Mit dem Gesetz erhält die Regierung auch die Kompetenz, bei Bedarf Vorgaben zu Art und Umfang der Kontrollen zu erlassen. Zudem regelt er die Zusammenarbeit und den Datenaustausch der Kontrollbehörden, deren Untersuchungskompetenz und die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber. (sda)