Die Kartellgesetz-Revision bot ihnen verschiedene Angriffspunkte. Eine davon war die vorgesehene Reform der Wettbewerbsbehörden. Der Umbau zu einem eigentlichen Wettbewerbs-Gericht, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, stand zwar gar nicht mehr zur Diskussion.
Wirtschafts– und Gewerkschaftskreise setzten sich aber auch gegen die vom Ständerat beschlossene Professionalisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) zur Wehr. Stein des Anstosses war der geplante Ausschluss ihrer Vertreter aus dem Gremium.
«Die Branchenvertreter gehören in die WEKO, sonst geht der Bezug zur Praxis verloren», sagte Lorenz Hess (BDP/BE). Louis Schelbert (Grüne/LU) wies auf die verschiedenen Engagements der professionellen Wettbewerbshüter im heutigen Gremium hin. «Die Unabhängigen sind nicht weniger abhängig als die Abhängigen», sagte er. Die Institutionen-Reform brauche es darum nicht.
Das vom Ständerat vorgeschlagene Diskrimierungs-Verbot empfahl die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) zur Ablehnung. Statt dieses faktischen Lieferzwangs schlug sie Beschränkungen für «relativ marktmächtige Unternehmen» vor. Weil die Wirkung dieses Deutschland entlehnten Konzepts kaum abzuschätzen ist, stiess es im Rat auf grosse Skepsis.
Auf Widerstand stiess auch das geplante Verbot harter Kartelle.Wirtschaftskreise befürchteten, dass die vor allem in der Baubranche verbreiteten Arbeitsgemeinschaften nicht mehr erlaubt sein könnten. Da nützte es auch nichts, dass Bundesrat Johann Schneider-Ammann erneut versicherte, diese seien «grossmehrheitlich nicht wettbewerbsbeschränkend und damit erwünscht.»
Der Wirtschaftsminister hatte vergeblich dazu aufgerufen, auf die Vorlage einzutreten und allfällige Unklarheiten im Differenzbereinigungsverfahren zu klären. Der Wettbewerb müsse im Interesse der Gesamtwirtschaft und der Konsumenten gestärkt werden, darum sei eine vertiefte Diskussion über die Vorlage nötig. (sda/ad)