Die grosse Kammer befasste sich am Mittwoch einmal mehr mit der schwierigen Lage der Schweizer Rebbauern und Weinproduzenten. Zwei weitere Motionen, die eine Verkleinerung des Zollkontingents von 170 Millionen Liter importieren Weins und zusätzliche Einfuhrbedingungen für ausländische Tropfen forderten, lehnte der Nationalrat ab.
Auch aus Trauben
«Schaumwein ist auch Wein und wird ebenfalls aus Trauben hergestellt», begründete Darbellay seine Motion. Deshalb müssten die 16 Millionen Liter pro Jahr in die Schweiz eingeführten Schaumweine in das Zollkontingent eingerechnet werden. Damit handle die Schweiz nicht über die Masse protektionistisch.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann stellte sich gegen die Motion. Die Schweiz könne das mit der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbarte Kontingent nicht einseitig ändern. Um mit den WTO-Partnern einig zu werden, wären Ausgleichsmassnahmen erforderlich, die auch andere Agrarprodukte treffen könnten.
Der Nationalrat hiess die Motion schliesslich mit 91 zu 88 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Sie geht nun an den Ständerat. Weniger knapp, nämlich mit 83 gegen 73 Stimmen bei 32 Enthaltungen, lehnte der Nationalrat einen zweiten Vorstoss von Mathias Reynard (SP) ab.
«Weinminister trinkt Schweizer Wein»
Der Walliser hatte gefordert, dass der Bund Schweizer Weine im Inland und im Ausland fördern und – als Unterstützung der Schweizer Winzer gegen die Konkurrenz von aussen – bestimmte Einfuhrbedingungen festlegen müsse.
«Der Weinminister trinkt nur Schweizer Wein, damit das einmal festgestellt ist», sagte Schneider-Ammann in seiner ablehnenden Stellungnahme. «Schweizer trinken Schweizer Wein» dürfe er als Schweizer Minister nur sagen, wenn er gleichzeitig sage, dass Protektionismus der falsche Weg sei.
Für die Weinproduktion würden in der Schweiz und in der EU dieselben Bedingungen und Verfahren gelten, sagte Schneider-Ammann. Zusätzliche Auflagen an Arbeitsbedingungen und Ökologie würden gegen internationale Verpflichtungen verstossen. (sda/npa)