Artikel 9 des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen befasst sich mit der Erstellung von Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben. Absatz 2 besagt, dass ein Hotel unter sehr strikten Bedingungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden darf, wenn es nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Nach erfolgtem Abschreibungszyklus von 25 Jahren müssen Eigentümer und Betreiber nachweisen, dass kein Fehlverhalten ihrerseits zum kommerziellen Misserfolg geführt hat. Ausserdem haben die Kantone und die Gemeinden die Möglichkeit, restriktivere Massnahmen hinsichtlich der Umnutzung dieser Betriebe zu ergreifen.
Einschneidende Konsequenzen für die Schweizer Hotellerie
Nach Ansicht von hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und Gastrosuisse wird der Entscheid des Ständerates einschneidende Konsequenzen haben. Viele Hotels werden auch in einem schwierigen Rentabilitätsumfeld weiterhin versuchen zu überleben, müssen dabei aber Abstriche bei der Angebotsqualität in Kauf nehmen. Nicht wenige Betriebe werden dennoch aus strukturellen Gründen schliessen müssen. Die verlassenen Gebäude mitten in den Dörfern werden mit der Zeit zerfallen und damit die Attraktivität der Tourismusorte beeinträchtigen. Dies schadet der gesamten Tourismusbranche.
Nötige Investitionen werden gebremst
Indem der Ständerat die Umnutzungsmöglichkeit unrentabler Hotelbetriebe verhindert, bremst er zudem Investitionen in der Branche, die dringend nötig wären. Der Hotelsektor ist für die Investoren eine grosse Herausforderung, und ohne Sicherheitsventil werden sich diese nur zögernd engagieren. Dies ist besonders problematisch, wenn ein Investor über mehrere Objekte verfügt. Hätte er die Möglichkeit, ein Hotel in Zweitwohnungen umzuwandeln, könnte er dadurch Einnahmen für notwendige Investitionen in andere Hotelbetriebe generieren.
Für einen nachhaltigen Strukturwandel
In der Schweiz nimmt die Anzahl der Betriebe aus strukturellen Gründen um jährlich durchschnittlich 60 Betriebe ab. Dies bringt einen entsprechenden Verlust an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in den Randregionen mit sich. Die Beherbergungsbranche ist bestrebt, den Strukturwandel ohne staatliche Unterstützungsmassnahmen zu begleiten. Dazu benötigt sie jedoch angemessene Rahmenbedingungen. Es ist nun am Nationalrat, das Zweitwohnungsgesetz branchenfreundlich umzusetzen. hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und Gastrosuisse sehen sich gegenüber den Parlamentariern weiterhin in der Pflicht, sich für ein besseres Verständnis der Herausforderungen der Tourismusbranche einzusetzen. (hs/htr/ad)