Gemäss Beschluss des Nationalrats vom Donnerstag sollen Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Die kleine Kammer hatte am Mittwoch knapp am geltenden Recht festgehalten, wonach ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend ist.
Finanzminister Ueli Maurer plädierte dafür, die Spielregeln nicht während des Spiels zu ändern. «Wenn wir in so kurzer Frist Anspruchsvoraussetzungen ändern, löst das Misstrauen und Fragen aus.» Betroffene könnten beispielsweise Wiedererwägungsgesuche stellen.
Keine Änderung bei der «Lex Koller»
Im Einklang mit dem Ständerat lehnt der Nationalrat zudem eine Änderung der «Lex Koller» ab. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, wollte der Nationalrat ursprünglich, dass Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig sind. Der Ständerat lehnte diese Änderung der «Lex Koller» ab, nun auch der Nationalrat.
Geklärt werden konnten die offenen Fragen zum Impfpass. Die Räte sind sich einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Das Parlament schlägt vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.
Schutzschirm für Festivals
Nicht einig sind sich die Räte auch beim Mietrecht. Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen bisher chancenlos.
Differenzen gibt es weiter bei den Finanzhilfen für Veranstaltungen. Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einem Schutzschirm für die Eventbranche. Der Nationalrat hielt aber daran fest, schwächte seinen Vorschlag aber ab.
Demnach sollen Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Berücksichtigt werden sollen Kosten, die nicht durch anderweitige Unterstützungsmassnahmen des Bundes oder durch Versicherungen gedeckt werden können.
Kompromissvorschlag für Sportklubs
Im Umgang mit À-fonds-perdu-Beiträgen für Profisportklubs sucht der Nationalrat einen Kompromiss. Um einfacher an Gelder zu kommen, sollen die Klubs nach dem Willen der kleinen Kammer nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden. Dies lehnte der Nationalrat bisher ab.
Nun schlägt die grosse Kammer vor, dass diejenigen Klubs von einer Lohnsenkung ausgenommen werden sollen, die Hilfsgelder in Höhe von weniger als der Hälfte der entgegangenen Ticketeinnahmen erhalten. Zudem darf die Gesamtlohnsumme während fünf Jahren höchstens im Umfang der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen. Für Klubs, die in eine höhere Liga aufsteigen, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.
Eine weitere Differenz besteht bei der Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Löhnen. Der Nationalrat will, dass Betroffene bis Ende Jahr 100 Prozent ihres Lohnes entschädigt erhalten. Der Ständerat möchte diese Massnahme bis Ende Juni 2021 beschränken.[RELATED]
Beitrag an kantonale Grundeinkommen
Einigen konnten sich die Räte dafür bei den finanziellen Beiträgen an kantonale Grundeinkommen. Der Nationalrat wollte solche Finanzhilfen für Kulturschaffende, wie sie kürzlich beispielsweise der Kanton Zürich beschlossen hat, urspünglich nicht mit Bundesgeldern unterstützen.
Der Ständerat sah das anders und strich einen entsprechenden Passus im Covid-19-Gesetz. Die grosse Kammer folgte ihm nun – mit 106 zu 87 Stimmen. Maurer sagte dazu, dass der Bund derzeit keine Rechtsgrundlage für die Entschädigung für Grundeinkommen habe. Der Bundesrat habe auch nicht vor, so etwas zu entwickeln.
Im Verlauf des weiteren Vormittags berät der Nationalrat die Differenzen bei den Härtefall-Massnahmen.