Zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» empfiehlt der Ständerat mit 34 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Nein. Den indirekten Gegenvorschlag, mit dem der Bundesrat Verhüllungsverbote in der Kompetenz der Kantone belassen und dabei Probleme mit der Identifizierung gezielt angehen will, unterstützte der Ständerat am Donnerstag mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
«Die Initiative hat einen anti-muslimischen Unterton», konstatierte Daniel Jositsch (SP/ZH). Verschleierung sei ein Instrument für die Unterdrückung, aber die Initiative tue nichts dagegen. Doch auch der Gegenvorschlag enthalte kein Instrument gegen diese Unterdrückung.
Géraldine Savary (SP/VD) unterstützte die Initiative, obwohl sie ihr «Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie» attestierte. Doch ihr stelle sich die Gewissensfrage: Dass das Tragen einer Burka als individuelle Freiheit angesehen werden könne, verstehe sie nicht, sagte sie. Das sei eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.
«Es gibt auch Männer, die vermummt herumspazieren», sagte Filippo Lombardi (CVP/TI), Präsident beim Eishockey-Klub EHC Ambri Piotta. In seinem Heimatkanton funktioniere das Verhüllungsverbot, das das Volk mit dem Ja zu einer Initiative gewünscht habe.
«Niemand wird in der Schweiz so dumm sein und einen Anschlag in einer Burka planen», sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Wer eine Burka trage, sei zwar nicht integrationsfähig, aber entweder eine Schweizer Konvertitin oder eine Touristin. Verhüllungen würden auch politisch eingesetzt, erinnerte er an einen Auftritt der Initianten.
«In bestimmte Rolle gedrängt»
Eine Minderheit will die Initiative zur Annahme empfehlen. Thomas Minder (parteilos/SH) prophezeite der Initiative markant mehr Ja-Stimmen als seinerzeit die Minarett-Initiative erhalten hatte. «Bei uns in der Schweiz zeigt man sein Gesicht». Der Gegenvorschlag habe lediglich Placebo-Wirkung, da er den Status quo statuiere.
Die Gesichtsverhüllung passe nicht zur Schweizer Gesellschaft, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. «Sie drängt Frauen in eine bestimmte Rolle.» Umgekehrt stünden Kleidervorschriften aber im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Voll verhüllte Frauen sind in den Worten von Keller-Sutter «extrem selten» in der Schweiz. Eine Burka habe sie hierzulande noch nie gesehen, den Niqab sehe man vielleicht in Interlaken oder in Luxus-Einkaufsstrassen. «Touristinnen sind für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Schweiz nicht entscheidend.»
Initiative für landesweites Verbot
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht hat. Das neue Begehren fordert ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstössen sollen Bussen von bis zu 10'000 Franken ausgesprochen werden. Eine verlangte Leistung wird verweigert, wenn jemand das Gesicht nicht zeigt - soweit das anwendbare materielle Recht es nicht ausschliesst. Das schrieb der Ständerat ausdrücklich in den Gesetzesentwurf.
Verbote in St. Gallen und im Tessin
Zunächst hatte der Bundesrat auch im Gesetz verankern wollen, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Nach den ablehnenden Reaktionen in der Vernehmlassung verzichtete er jedoch auf diesen Passus. Der Bundesrat betont zwar in der Botschaft, dass es nicht hinnehmbar sei, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar. Überdies sei zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein könne, etwa bei konvertierten Schweizerinnen.
Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. (sda)