Das Etias-System wurde von der EU im Herbst 2018 beschlossen. Die Schweiz ist als Schengen-Mitglied verpflichtet, diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug.
Der Bundesrat verspricht sich davon zusätzliche Sicherheit in den Schengen-Mitgliedstaaten. Laut Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, verursachen die neuen Regeln zwar etwas mehr Bürokratie, reduzieren aber die Sicherheitsrisiken und sichern die Visumsfreiheit. Die kleine Kammer stimmte in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme für die neuen Regeln.
Schwester des Esta-Formulars
Für nicht visumspflichtige Drittstaatenangehörige soll neu ein automatisiertes Sicherheitskontrollsystem für die Einreise in den Schengen-Raum eingeführt werden. Diese Personen müssen dann vor ihrer Reise online ein gebührenpflichtiges Gesuch um Erteilung einer Reisegenehmigung stellen. Die USA haben bereits ein ähnliches System. Viele kennen daher das entsprechende Esta-Formular.
Eingegeben werden müssen neben Daten zur Person die berufliche Tätigkeit, und es müssen persönliche Fragen beantwortet werden, etwa zu Einträgen ins Strafregister oder Aufenthalte in Kriegsgebieten. Auch Minderjährige brauchen ein Gesuch.
Das Stellen eines Gesuchs kostet 7 Euro Gebühr, wie den Erläuterungen des Bundesrats zu entnehmen ist. Die nationale Etias-Stelle entscheidet anhand der Eingaben, ob die Einreise bewilligt wird. Wird diese verweigert, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin den Entscheid anfechten.
Änderungen im Ausländergesetz
Die Prüfung des Gesuchs erfolgt automatisiert, indem die Angaben mit anderen Datenbanken abgeglichen werden. Ziel ist, Personen zu ermitteln, die eine Gefährdung für die Sicherheit und die öffentliche Gesundheit im Schengen-Raum oder ein Migrationsrisiko darstellen, wie es im Bericht zur Vorlage heisst.
Ohne diese Genehmigung können Drittstaatenangehörige nicht mehr in die Schweiz einreisen. Damit die Schweiz Etias einführen kann, muss das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst werden, da mit Etias und der Reisegenehmigung die Einreisebedingungen für Angehörige von Drittstaaten ändern.
Schengen-Bürger nicht betroffen
Etias enthält zudem eine Überwachungsliste. Diese enthält Daten von Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat verdächtigt werden oder bei welchen entsprechende Anhaltspunkte bestehen.
Bürgerinnen und Bürger eines Schengen-Staates und der EU fallen nicht unter die Verordnung, die Etias regelt. Ausnahmen gelten unter anderem auch für anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose sowie Menschen, die ein Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat haben. (sda)