Bezogen auf die sozialpolitischen Massnahmen empfiehlt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) dem Bundesrat, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung rasch von 18 auf maximal 24 Monate zu verlängern, damit die Unternehmen Planungssicherheit erhalten. Sollte sich ihr Rat und der Nationalrat dem Vorschlag anschliessen, dürften viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufatmen.
Die auch das Gastgewerbe vertretende Gewerkschaft Unia erklärte im Vorfeld, dass die Gastbetriebe durch die vom Bundesrat am Mittwoch erlaubte Terrassenöffnung nicht zu 100 Prozent ausgelastet sein werden. Deshalb sei es enorm wichtig, dass die Kurzarbeitsentschädigung aufgestockt werde.
Gemäss den jüngsten verfügbaren Daten aus dem Januar stiegen die Zahlen bei der Kurzarbeit wegen des zweiten Shutdowns wieder stark an. Ende Januar waren gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 399'667 Personen in Kurzarbeit. Das ist verglichen mit Dezember 2020 eine Zunahme von 36 Prozent. Die Zahl der betroffenen Betriebe erhöhte sich um 37 Prozent auf 47'460, die ausgefallenen Arbeitsstunden stiegen um 55 Prozent.
Die Kosten für die Kurzarbeit werden im laufenden Jahr vom Bund übernommen – so hat es das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen.
Impfungen vorantreiben
Noch vor den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates diskutierte die Kommission zudem eingehend mit Bundesrat Alain Berset und seinen Fachleuten über die Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Die ständerätliche SGK lege grossen Wert darauf, dass die erwarteten wesentlich grösseren Mengen an Impfstoff rasch verabreicht werden. Dies ermögliche weitere vorsichtige Öffnungsschritte, wobei vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Perspektiven erhalten sollen. Die Verwaltung solle darlegen, wie die Versorgungssicherheit mit Impfstoffen und Medikamenten verbessert werden kann. (sda/htr/npa)