Das Hauptaugenmerk der Anhörung lag auf den Ergänzungskompetenzen, wie aus der neusten «Inside»-Ausgabe von Hotel & Gastro Formation hervorgeht. Die wichtigste Änderung betrifft demnach die Ergänzungskompetenzen, welche nur für REFA gelten. Sie entsprechen den unterschiedlichen Ausrichtungen der Betriebe und sollen zur Attraktivität der Ausbildung von Restaurantfachleuten beitragen. Zudem führe die Ergänzungskompetenz zur Verbesserung der «Arbeitsmarktfähigkeit».
Neue Berufsbezeichnungen
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden die Berufsbezeichnungen «Restaurationsfachmann/-frau EFZ» und «Restaurationsangestellte/r EBA», die mitunter mit einer Tätigkeit in der historischen Mobilien/Immobilien-Restauration verwechselt wurden, in «Restaurantfachmann/-frau EFZ» beziehungsweise «Restaurantangestellte/r EBA» umbenannt. Die neuen Berufsbezeichnungen sollen klar den Tätigkeitsbereich der Lernenden in den Mittelpunkt stellen.
Die Wahl der Ergänzungskompetenz wird neu durch den Lehrbetrieb festgelegt und im Lehrvertrag festgehalten. Bei der Ausbildung gelten folgende Mindestanforderungen:
Jung-Sommelier: Expertise in einem Sortiment von mindestens zehn verschiedenen Weinen und mindestens fünf verschiedenen Bieren
Jung-Barista: Bedienung einer Kolben-Kaffeemaschine
Jung-Barkeeper: Kenntnis der Bar-Infrastruktur und Repertoire von mindestens 15 verschiedenen Cocktails
Jung Chef de Rang: Spezialisierter Speiseservice mit den Servicetechniken «Arbeiten vor dem Gast»
Die Ergänzungskompetenz wird grundsätzlich im Betrieb ausgebildet und im vierten überbetrieblichen Kurs (üK) gefestigt. Bei einem Lehrstellenwechsel kann der neue Lehrbetrieb die Ausbildung fortsetzen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann eine andere Ergänzungskompetenz festgelegt werden. Wurde jedoch bereits der üK 4 besucht, muss der oder die Lernende im dritten Lehrjahr während zwei Wochen einen Stage in einem Betrieb machen, der die ursprünglich festgelegte Ergänzungskompetenz ausbilden kann.
Überprüft werden die erworbenen Fähigkeiten im Rahmen der praktischen Arbeiten (Präsentation und Fachgespräch, Dauer 30 Minuten).
Die Totalrevision liege im Zeitplan und sei gut unterwegs, heisst es weiter im «Inside». Daher rechne man wie geplant mit der Einführung der beiden beruflichen Grundbildungen im Restaurantbereich per 1. August 2019. Die verbundpartnerschaftlichen Diskussionen sowie die Konsultation laufen noch bis zum 31. Oktober 2018. Im Februar 2019 sollen in den Regionen die Implementierung und Informationsveranstaltungen für die Berufsbildner, Ämter für Berufsbildung und üK-Institutionen beginnen. Für die QV-Kommissionsmitglieder und Chefexperten wie auch für die Berufsfachschulen sind im Februar und März 2019 Tagungen in Weggis (LU) geplant.
htr/pt