Die Ausdehnung der Aussenbereiche sei ohne Bewilligung möglich, solange die Sicherheitsbestimmungen erfüllt würden, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Zu den Sicherheitsbestimmungen zählen neben den aktuellen Abstandsregeln die Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeiten für die Rettungsdienste und die Polizei sowie von Fluchtwegen. [RELATED]
Eine Ausdehnung der Fläche auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs seien der Allmendverwaltung vorgängig zu melden, heisst es weiter. Wolle man Flächen von Nachbargebäuden einbeziehen, sei ein schriftliches Einverständnis der Grundeigentümer nötig. Für Passanten müsse auf den Trottoirs ein mindestens zwei Meter breiter Streifen frei bleiben.
Als Obergrenze setzte die Regierung die Anzahl Boulevardplätze fest, welche die Restaurants und Cafés vor den Pandemiemassnahmen anbieten konnten. Die Sonderregelung gilt laut Regierungsmitteilung ab sofort und bis die Abstandsregeln aufgehoben werden – längstens bis 15. November. (sda)