Der bernische Grosse Rat will, dass die Gastrobetriebe genügend Zeit für die Redimensionierung ihrer Aussenflächen haben. Das machte er am Dienstagabend deutlich, indem er mit 105 zu 39 Stimmen eine Motion von Melanie Gasser (GLP) überwies.
Die Regierungsstatthalterämter sollen demnach angewiesen werden, für die Verkleinerung der Aussenbewirtungsflächen auf ihre ursprünglich bewilligte Grösse eine Übergangsfrist von mindestens neun Monaten zu gewähren.
Zur Einhaltung der Abstandsregeln
Die Vergrösserung der Aussenflächen war nach Beginn der Pandemie im Frühling 2020 ermöglicht worden, damit die Gäste die Abstandsregeln einhalten konnten. Nach Aufhebung aller Corona-Massnahmen hoben die Statthalterämter im Februar 2022 ihre Praxis auf. Das sorgte da und dort für Unmut, zumal die Änderung nicht explizit kommuniziert wurde.
Inzwischen hat sich die Lage beruhigt - insbesondere in Bern, wo sich die Stadt rasch mit der Statthalterin auf eine pragmatische Übergangslösung verständigte. Die während der Pandemie vergrösserten Flächen dürfen in Bern bis im Herbst 2022 weiter genutzt werden.
Nach wie vor in prekärer Finanzlage
Handlungsbedarf bestehe auch anderswo, machten die Motionäre geltend. Nach wie vor befänden sich viele Gastrobetriebe in einer prekären Finanzlage. Mit den grösseren Aussenflächen könnten sie gerade in der warmen Jahreszeit mehr Mittel erwirtschaften, um ihre Verschuldung abzubauen. Ausserdem seien die Corona-Fallzahlen ja bereits wieder im Steigen begriffen.
Regierungsrätin Evi Allemann (SP) befand, die Forderung der Motion sei eigentlich schon erfüllt. Der Grosse Rat widersetzte sich aber der Abschreibung. Allemann kündigte an, sie werde Kontakt mit den Regierungsstatthalterämtern aufnehmen und ausloten, ob noch irgendwo Handlungsbedarf für Übergangslösungen bestehe. (sda/ua)