Für eine Aufhebung des gastgewerblichen Stillstands setzen sich die Wirtschaftskommissionen beider Räte ein. Sie haben gleichlautende Motionen eingereicht, die verlangen, dass der Lockdown im Gastgewerbe schrittweise aufgehoben wird.
Laut dem Bundesrat ist ein Teil des Anliegens bereits erfüllt, da ab dem 11. Mai Gastrobetriebe unter strengen Schutzvorschriften wieder öffnen dürfen, wie er in seiner am Freitag publizierten Antwort schreibt. Er sei jedoch nicht einverstanden, die von der Motion beantragte Etappierung zu übernehmen.[RELATED]
Es sei nicht ersichtlich, wieso Diskotheken vor Konzertlokalen, Shisha Lounges und Streetfoodfestivals öffnen sollten, da bei allen die Öffnung unter Wahrung der Schutzregeln schwer umsetzbar seien. Die Öffnungsschritte würden in der Anwendung zu grossen Abgrenzungsfragen führen und viele Einzelabwägungen erfordern, schreibt der Bundesrat.
Komplette Fairness ausgeschlossen
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Vorgehen zur stufenweisen Lockerung der Massnahmen nicht allen Wünschen aus Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden könne, schreibt er in einer Antwort auf einen weiteren Vorstoss der nationalrätlichen Wirtschaftskommission, der eine schnellere Öffnung der Wirtschaft fordert.
Im Vergleich zu den meisten Ländern in Europa seien die in der Schweiz vorgesehenen Lockerungsetappen als früh und weitreichend einzuordnen, so der Bundesrat. An der vorgeschlagenen Strategie solle festgehalten werden. Er lehnt deshalb auch diese Motion ab. (sda)