Wann, wie und wo Kontaktdaten zu hinterlassen sind, hat der Kanton in einer Allgemeinverfügung präzisiert, wie er am Montag informierte. Demnach sind öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Organisatoren von Veranstaltungen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Wenn dabei aus irgend einem Grund während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten wird und keine Schutzmassnahmen ergriffen werden können, dann müssen Betreiber oder Organisatoren die Kontaktdaten der anwesenden Personen erheben.
Gestützt auf Anweisungen des Bundes betonten die Glarner Behörden, dass die Kontaktdaten von sämtlichen Personen erfasst und nach Kalendertag geordnet auf eine elektronische Liste eingetragen werden müssten. Gemeint sind Name, Vorname und Telefonnummer.
Es drohen Bussen bis zu 10'000 Franken
In Restaurants, Bars und Clubs, in denen sitzend an Tischen konsumiert wird, müssen die Daten nur dann erhoben werden, wenn der Abstand von eineinhalb Metern zwischen einzelnen Gästegruppen ohne Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden kann. Ansonsten genügt es, wenn nur eine Person die Kontakte hinterlässt.
Die Behörden betonen, die abgegebenen Kontaktdaten müssten zwingend auf deren Richtigkeit überprüft werden. Die Allgemeinverfügung trat am Montag in Kraft. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen können mit Bussen bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Wer fahrlässig handle, könne mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden. (sda)