Von einem «völligen Chaos» spricht Konsumentenschützerin Sara Stalder, und aus der Bundesverwaltung wird der Begriff «verwirrend» laut. Am Freitag läuft die Anhörung für die Revision von über einem Dutzend Verordnungen zu Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen aus. Dabei geht es um Inhaltsstoffe ebenso wie um Hygiene und um Trinkwasser.

Allerdings beziehen sich die Verordnungen auf das geltende Lebensmittelgesetz – und dieses soll nun revidiert werden. Das umstrittene Geschäft ist bereits am 20. März im Nationalrat traktandiert. Tritt es dereinst in Kraft, müssen die Verordnungen erneut angepasst werden.

Dass sich die beiden Vorgänge – die Anpassung der bisherigen Verordnungen und die Gesetzesrevision – zeitlich überschneiden, dürfte dem Zufall zu verdanken sein. Konsumentenschutz-Geschäftsführerin Stalder spricht jedenfalls im Zusammenhang mit der Anhörung von vergebener Liebesmühe.

Bessere Kontrollen und höhere Bussen
Das neue Gesetz solle viel besser werden, sagte Stalder zur Nachrichtenagentur sda. Die wirklich wichtigen Forderungen wollen die Konsumentenschützer deshalb erst dort stellen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Pferdefleisch in der Lasagne und Pferdequälerei heisst dies: Bessere Deklaration der Produkte, bessere Kontrollen und höhere Bussen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat dennoch gemeinsam mit den Westschweizer und Tessiner Schwesterorganisationen FRC und ACSI eine Stellungnahme zur laufenden Anhörung verfasst.

Darin halten sie den Ball jedoch eher flach. Generell stellen sie fest, dass die Bestrebungen aus Konsumentensicht in die richtige Richtung gehen. Kritik üben sie unter anderem an der Kennzeichnung der Fleischherkunft und an der Deklaration alkoholischer Getränke.

Auch die Grossverteiler Coop und Migros zeigen sich mit den Anpassungen grösstenteils einverstanden, wie sie auf Anfrage mitteilten.

Transparenz über Grüselbeizen
Die Revision des Gesetzes ist stark umstritten – und vor dem Hintergrund des Pferdefleischskandals dürfte sie besonders hitzig werden. Unter anderem schlägt der Bundesrat vor, die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants teilweise zu veröffentlichen. Gastrobranche und Detailhandel lehnen dies ab. Zudem soll die Herkunftsdeklaration verbessert werden.

Die Gesetzesänderungen dienen dazu, Schweizer Recht mit europäischem Recht in Einklang zu bringen. So soll das Bewilligungsverfahren für Lebensmittel vereinfacht werden. Zudem könnte die Schweiz am Schnellwarnsystem der EU fürLebensmittel- und Produktesicherheit teilnehmen.

Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK) hat sich in insgesamt vier Sitzungen mit der Vorlage beschäftigt. Für besonders viel Gesprächsstoff sorgten dabei die Angaben, die über Lebensmittel gemacht werden müssen. Nur knapp – mit Stichentscheid des Präsidenten – hat die Kommission vor gut einem Jahr darauf verzichtet, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen.

Weil über 70 Anträge eingereicht worden waren, wollte ein Teil der SGK den Bundesrat beauftragen, das Gesetz nochmals zu überarbeiten. (npa/sda)