Der Regierungsrat hat die Maskenpflicht in Einkaufsläden und weitere Massnahmen bis Ende Oktober verlängert, wie Regierungspräsidentin Silvia Steiner (CVP) am Donnerstag vor den Medien sagte. Der Kanton Zürich bleibt damit bis auf Weiteres einer der wenigen Deutschschweizer Kantone mit Maskenpflicht in den Läden.
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) äusserte sich in einer Stellungnahme enttäuscht über den Entscheid und wirft der Regierung übervorsichtiges Handeln vor. Der KGV hat den Regierungsrat zuvor aufgefordert, auf die generelle Maskenpflicht in Einkaufsläden zu verzichten.
Krise nicht ausgestanden
Die Ende August eingeführten Massnahmen hätten Wirkung gezeigt, auch wenn man nicht genau sagen könne, welche Massnahme sich wie genau ausgewirkt habe, sagte Steiner. Die Covid-19-Fallzahlen im Kanton hätten sich stabilisiert. Die Lage bleibe aber labil, die Krise sei nicht ausgestanden.
Für Gastronomiebetriebe, Bars und Clubs, in denen die Gäste nicht ausschliesslich im Sitzen konsumieren, werden die Schutzmassnahmen dennoch leicht gelockert. Die aktuelle Beschränkung auf 100 Personen in Innenräumen wird auf 300 Personen erhöht. Dies allerdings nur, wenn Gesichtsmasken getragen werden.
Freier müssen Kontaktdaten angeben
Neu müssen im Prostitutionsgewerbe Kontaktdaten von Freiern erhoben und verifziert werden. Der Regierungsrat begründet diese Massnahme mit Fällen aus der Stadt Zürich. Wegen mangelhafter Kontaktlisten hätten Freier nicht kontaktiert werden können. So sei das Contact Tracing nicht gewährleistet gewesen.
Die Corona-Schutzmassnahmen im Milieu sind auch Thema eines Vorstosses im Zürcher Kantonsrat, der an der Sitzung vom nächsten Montag behandelt wird.
Situation an Zürcher Schulen stabil
Bildungsdirektion Silvia Steiner äusserte sich an der Medienkonfernz auch zur Situation an den Zürcher Schulen. Covid-19-Infektionen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen würden nach wie vor nur vereinzelt auftreten.
Um Eltern und Lehrpersonen den Umgang mit erkälteten Schülerinnen und Schülern zu erleichtern, erarbeite der Kanton derzeit mit Kinderärzten und dem Bundesamt für Gesundheit ein Merkblatt. Dort soll im Detail erläutert werden, wann ein Kind zur Schule soll und wann nicht, und welches das richtige Vorgehen ist. (sda)