Es war eine Verschärfung mit Ansage. Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP) hatte beim Besuch von Bundesrat Alain Berset am Dienstag bereits durchblicken lassen, dass der Kanton strengere Regeln einführen wird, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Mit der am Mittwoch angeordneten Ausweitung der Maskentragpflicht beschreitet die Zuger Regierung jenen Weg, auf den Zürich, Basel-Stadt und mehrere Westschweizer Kantone bereits im Sommer eingebogen waren: Die Maskenpflicht für Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Läden und Einkaufszentren.
Seit Monatsbeginn stieg die Zahl der Infektionen in Zug um 63 Fälle an. Im gleichen Zeitraum war in der Zentralschweiz nur der Kanton Schwyz stärker betroffen. Die sechs Zentralschweizer Kantone hatten bislang auf eine Maskenpflicht in Läden verzichtet.
Nachverfolgbarkeit verbessern
Mit dem jüngsten Anstieg der Corona-Fallzahlen ist der Kanton Zug in der Nähe der Grenzwerte, die für Risikoländer gilt. In Zug muss die Maske bereits bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Mindestabstand fortgesetzt nicht eingehalten werden kann. Neu müssen zudem auch Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben im Gästebereich stets eine Maske tragen.
Mit der Ausweitung der Maskenpflicht wolle man die nicht nachverfolgbaren Ansteckungen vermindern, wird Gesundheitsdirektor Pfister zitiert. Denn jüngst habe man in knapp der Hälfte aller Corona-Infektionen den Ansteckungsort nicht ausfindig machen können.
Obergrenze funktioniert nur bedingt
Die bereits geltende Obergrenze von Personen in Läden funktioniere nur bedingt, da sie nicht verhindere, dass es zu Menschenansammlungen in gewissen Bereichen komme, etwa an der Kasse oder im Eingangsbereich. In Restaurants wiederum gehe vom Servicepersonal eine hohe Gefahr aus, das Virus weiterzuverbreiten.
Dass Masken auch wirklich vor der Ausbreitung des Coronavirus schützen, sei mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, hält die Regierung fest. Die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigten auch, dass Maskentragende selbst einen gewissen Schutz vor einer Ansteckung haben.
Die erweiterte Maskentragepflicht im Kanton Zug tritt am Samstag in Kraft. Sie gilt vorerst bis am 30. November. (sda)