Die Gastgewerbeverordnung sieht seit 1. Januar im Prinzip eine Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr bei Festwirtschaften vor, lässt aber Ausnahmen zu. Die für den Vollzug verantwortlichen Regierungsstatthalter hatten sich aber bereits zu Jahresbeginn auf die Praxis geeinigt, Anlässe unter 500 Personen von der Mehrweggeschirr-Pflicht zu befreien.
Diese vorläufige Praxis soll nun weitergeführt werden, teilte der Kanton Bern am Freitag im Auftrag der Regierungsstatthalter mit.
Die Erfahrungen der ersten acht Monate hätten gezeigt, dass die schnelle Einführung der Mehrweggeschirrpflicht zu Verunsicherung, vielen Anfragen und Diskussionen geführt habe.
Fast 90 Prozent von der Auflage befreit
Eine Umfrage unter den Regierungsstatthalterämtern zeigt, dass mit der Beschränkung der Mehrweggeschirr-Pflicht auf über 500 Personen die meisten Anlässe (88 Prozent) von vorneherein von der neuen Auflage befreit sind.
Von den 3515 ausgestellten Festwirtschaftsbewilligungen betrafen lediglich 425 Bewilligungen (12 Prozent) Veranstaltungen mit 500 oder mehr Personen.
Im Grossen Rat ist eine parlamentarische Initiative der SVP hängig, welche die Mehrweggeschirr-Pflicht bei Grossanlässen wieder ganz aufheben will. Dagegen stellt sich jedoch die Finanzkommission, die angesichts der Klimadebatte ökologischen Handlungsbedarf sieht.
Zudem seien Ausnahmen rechtlich möglich, wenn der Einsatz von Mehrweggeschirr zu einem unverhältnismässigen Aufwand führe oder ökologisch nicht sinnvoll sei. Dies ermögliche eine pragmatische Umsetzung mit Augenmass.
So durfte das Gurtenfestival diesen Sommer Einweggeschirr einsetzen. Der Berner Regierungsstatthalter bewilligte den Betreibern eine Ausnahme vom Mehrweg-Gebot, weil die Organisatoren auf einem Stapel Geschirr mit dem Festival-Logo sassen.
Die Gurtenfestival-Organisatoren hatten das nicht wiederverwertbare Geschirr gekauft, bevor Anfang 2019 die Pflicht in Kraft trat, an grossen Festen Mehrweggeschirr zu verwenden. (sda)