Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Öffnungszeiten für Gastrobetriebe mit einer Bewilligung als Betriebskantinen entsprechend angepasst.
Seit Anfang März dürfen Restaurants an Werktagen als «Büezer»-Kantinen öffnen, allerdings bisher nur zwischen 11 und 14 Uhr. In einem Brief an die Kantonsregierungen, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, schreibt das BAG nun, diese Beschränkung werde aufgehoben und es gälten «ab sofort die üblichen Öffnungszeiten von Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen».
Nach Angaben der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion vom Freitag heisst das, dass sich Berufstätige im Ausseneinsatz von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr in diesen Restaurants und Kantinen verpflegen dürfen. Dazu gehörten Mitarbeitende im Gartenbau und in der Land- und Forstwirtschaft, Handwerkerinnen, Bau- und Strassenarbeiter sowie Monteure.
Die Gastrobetriebe mit einer Bewilligung als Betriebskantinen könnten ihre Öffnungszeiten selbstständig anpassen und bräuchten dafür kein neues Gesuch zu stellen. Die anderen Auflagen wie das Schutzkonzept mit Sitzpflicht, Mindestabstand und Erhebung der Kontaktdaten der Arbeiter und ihrer Arbeitgeber blieben gleich. (sda/npa)