Die mögliche Erweiterung der Aussenbestuhlung könnten interessierte Betriebe zusammen mit den Verantwortlichen der Stadt Zug vor Ort besprechen, teilte der Zuger Stadtrat am Donnerstag mit. Gewährleistet werden müsse die Einhaltung des Strassenverkehrsrechts und die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge. [RELATED]
Im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen ist am 11. Mai die Wiedereröffnung von Gastrobetrieben unter Auflagen möglich: Maximal vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen und der Abstand zwischen den Gästegruppen muss mindestens zwei Meter betragen. (sda)