Eine linke Minderheit hatte den Antrag zum Alkoholverkaufsgesetz eingebracht.Christian Levrat (SP/FR) ortete einen Grund für jugendliche Besäufnisse im Billigalkohol. Dabei handle es sich meist um Importprodukte. Mit einer Verteuerung würden gerade jugendliche Problemtrinker geschützt. Zwar stünden die staatlich festgelegten Mindestpreise internationalen Handelsabkommen entgegen, im Sinne der Gesundheitsprävention seien sie aber zulässig.
Peter Föhn (SVP/SZ) sagte, grundsätzlich entspreche ein Mindestpreis nicht gerade wirtschaftsfreundlichem Gedankengut. In der Kommission habe er sich deswegen auch der Forderung widersetzt. Jetzt aber sehe er für die Prävention durchaus Chancen. Zudem seien staatlich verordnete Mindestpreise auch eine Chance fürs einheimische Gewerbe. Gegenüber «Fusel, Billigstschnaps und Modesäften» würden Schweizer Produkte konkurrenzfähiger.
Urs Schwaller (CVP/FR) sagte, Mindestpreise widersprächen der Wirtschaftsfreiheit und förderten letztlich den Einkaufstourismus ins Ausland.Das beflügle zudem einzig die Marge des Handels, merkten etliche Votanten an.
Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf widersetzte sich dem Mindestpreis. Die Massnahme werde Schweizer Produkte im mittleren Preissegment verdrängen.
In den anderen Artikeln des Alkoholverkaufsgesetzes folgte der Ständerat bis zum Abbruch der Debatte für die Mittagspause dem Bundesrat. So hielt er am Weitergabeverbot von Alkohol zwecks Umgehung der Altersgrenze fest. Wer Schnaps will, muss auch künftig 18 Jahre alt sein. Für Wein und Bier bleibt die Altersgrenze bei 16. Auch die Werberegeln bleiben so, wie der Bundesrat sie vorschlug.
Steuersystem geändert
Beim zuvor beratenen ersten Teil des Alkoholgesetzes – dem Alkoholsteuergesetz – änderte die kleine Kammer das Steuersystem. Statt die tatsächlich gebrannte Menge Schnaps zu besteuern, gilt die sogenannte Ausbeutesteuer für die geschätzte Menge des Brennprozesses. Damit sinkt die besteuerte Menge.
Das gebe der Schweizer Branche gleich lange Spiesse wie der Konkurrenz im Ausland, begründete Isidor Baumann (CVP/UR) den Schritt.
Widmer-Schlumpf widersetzte sich mit dem Hinweis auf Steuerausfälle von bis zu130 Millionen Franken im Jahr, da wegen internationaler Verträge auch Importe eingeschlossen werden müssten. Unter Berufung auf die Arbeitsplätze und die Hochstammkulturen hiess der Rat die Systemänderung mit 22 zu 13 gut.
Die 10-Liter-Regel lehnte der Rat im Anschluss ab. Die Kommission hatte sie in der Annahme eingefügt, die Ausbeutesteuer werde abgelehnt. Dieser Artikel wollte 10 Liter reinen Alkohol von der Steuer befreien, wenn dieser aus Eigengewächsen oder von selbstgesammelten Wildgewächsen stammt.
Widmer-Schlumpf erklärte, bei Annahme wäre über ein Fünftel der Schweizer Spirituosen steuerberfreit. Der Rat sei der Branche weit entgegengekommen und solle nun «auf diesen Unsinn verzichten».
In den anderen Punkten dieses ersten Gesetzesteils folgte der Rat dem Bundesrat. So wird die eidgenössische Alkoholverwaltung abgeschafft und ihr Profitzentrum alcosuisse privatisiert. (npa/sda)