Eine Einzonung des Campingplatzes am Bernischen Teil des am Neuenburgersees wäre nur dann möglich, wenn die Eigenössische Natur- und Heimatschutzkommission die umweltrechtliche Zulässigkeit neu und anders als 2003 beurteilen würde.
Damals kam die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zum Schluss, der Campingplatz sei eine schwerwiegende Beeinträchtigung der bestehenden Schutzgebiete. Der Platz müsse aufgehoben werden.
Doch dagegen wehren sich die Camper im Fanel. Denn: Ihr Campingplatz besteht seit den 1950-er Jahren, als das Gebiet noch nicht so geschützt war wie heute. Planungsrechtlich war der Campingplatz nicht gesichert.
Inzwischen gilt die Region am Neuenburgersee als Hotspot der Biodiversität. Das Gebiet des Campingplatzes weist schweizweit eine der höchsten Konzentrationen von Schutzzonen auf. Die Zonenkonformität des vom TCS betriebenen Campings war daher seit Jahren ein Dauerthema.
Der Kanton und der TCS prüften schon vor rund 20 Jahren, ob und wie der Camping legalisiert werden könnte. Doch die ENHK kam zu einem klaren Schluss: Der Camping muss weg.
Kanton, TCS und Umweltverbände einigten sich schliesslich 2018 auf einen Kompromiss: Der Camping darf bis Ende 2024 bleiben, dann muss er weg. Es sollten bis dahin auch schon Rückbau- und Rentaurierungsschritte eingeleitet werden.
Politik drängt auf Legalisierung
In den vergangenen Jahren gab es auf politischer Ebene verschiedene Vorstösse, den Platz mit einer Sondergesetzgebung doch noch zu legalisieren. Der Grosse Rat beauftragte die Regierung, dies nochmals an die Hand zu nehmen.
Das hat die Kantonsregierung getan, wie Evi Allemann, Direktorin für Inneres und Justiz des Kantons Bern, am Freitag vor den Medien sagte. Zunächst hat sie alt Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer mit einem Rechtsgutachten beauftragt.
Dieses liegt nur vor und kommt klar zum Schluss: Der Campingplatz ist nicht zonenkonform. Auch eine Besitzstandsgarantie erkannte Meyer nicht. Ausserdem sei die Situation des Campingplatzes Fanel nicht zu vergleichen mit einem benachbarten Platz.
Will der Kanton den Zustand legalisieren, braucht es laut Meyer eine neue Einschätzung der umweltrechtlichen Zulässigkeit durch die ENHK. Die Gutachten dieser Kommission haben vor dem Bundesgericht grosses Gewicht.
Der Regierungsrat hat nun die ENHK um eine solche Neubeurteilung gebeten, wie Allemann am Freitag vor den Medien ausführte. Im August will die ENHK eine Begehung vor Ort vornehmen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Auf politischer Ebene haben jüngst die Mitte, FDP, SVP und EDU Druck gemacht für eine Legalisierung des Campingplatzes. Deren Fraktionsvorsitzende lesen aus dem Gutachten vor allem eines, nämlich dass für den Campingplatz «eine Zukunft möglich ist». Das schreiben die Parteien in einer Mitteilung vom Freitag. Sie fordern, die Rückbaumassnahmen seien zu sistieren
Vorderhand gilt noch der Kompromiss
Das allfällige neue Gutachten der ENHK wirkt sich jedoch vorderhand nicht auf den 2018 ausgehandelten Kompromiss von Kanton, TCS und Umweltverbänden aus. Bis auf weiteres gilt, dass der Platz Ende 2024 schliesst. Erst wenn die ENHK zu einem anderen Schluss als 2003 käme, müssten die Karten wieder neu gemischt werden.[RELATED]
Klar ist, dass alle Seiten Interesse an einem möglichst raschen Entscheid der ENHK haben. Die Camper, die hoffen, dass sie im Herbst 2024 ihren Platz doch nicht räumen müssen und die Umweltverbände, die die Renaturierung möglichst rasch voranbringen möchten.
An den Kompromiss von 2018 wollen sich die Vertragsparteien halten, wie Vertreter von TCS und Pro Natura vor den Medien bekräftigten. Gegen gewisse Rückbaumassnahmen sind Einsprachen hängig.
Diese hätten aber keinen Einfluss auf eine Schliessung Ende 2024. «Der Platz wird dann geschlossen», betonte Daniel Graf, Mediensprecher des TCS. Die Rückbau- und Renaturierungsmassnahmen würden dann vorgenommen, wenn der Rechtsweg abgeschlossen sei.
Verena Wagner, Präsidentin von Pro Natura Kanton Bern, dämpfte indessen die Hoffnung der Camper auf einen anderslautenden Entscheid der ENHK. Der Grosse Rat habe mit seinen Vorstössen den Campern Hoffnung gemacht. Doch Bundesrecht stehe über Kantonsrecht.
Ein Alternativstandort in der Gemeinde Gampelen, ein paar hundert Meter weg vom Seeufer, hat der TCS laut Graf verworfen, da der Platz nicht erschlossen sei. Er könnte nicht wirtschaftlich betrieben werden. (sda/htr/npa)