Im Juni 2019 hatte der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden, dass die «Engen» Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsplattform  Booking.com verhältnismässig und zulässig sind (htr.ch berichtete darüber ). Daraufhin hat das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nun hat das oberste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, die rechtliche Wirksamkeit des OLG-Verdikts vorläufig aufgehoben und als nicht rechtskräftig beurteilt. Es muss neu entscheiden werden. «Formal ist zwar wieder alles offen, aber aus der Begründung des BGH schöpfen wir besondere Hoffnung, da sie ganz in unserem Sinne erfolgte», so Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer, des Hotelverbands Deutschland (IHA).

In Deutschland kämpft der IHA seit 2013 gegen die sogenannten Knebelverträge von Booking und Co. und reichte beim Bundeskartellamt entsprechende Beschwerde ein.

Bundesrat präsentiert «Lex-Booking»-Gesetz in den nächsten Wochen
Auch in der Schweiz regt sich seitens der Hoteliers seit 2012 grosser Widerstand gegen die unlautere Preishoheit der Buchungsplattformen über die «engen» Preisparitätsklauseln. Nachdem die Vorstösse bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) erfolglos blieben und 2015 nur unzureichend wettbewerbsbeschränkende Klauseln untersagt, die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Portale aber nicht verboten wurden, entschied sich HotellerieSuisse ein Verbot der entsprechenden Klauseln per Gesetz zu erreichen. Der Dachverband wurde auf politischer Ebene aktiv und lobbyierte in Bundesbern. [RELATED]

Im Septemer 2017 brachte CVP-Ständerate Pirmin Bischof seine Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» – auch als «Lex Booking» bezeichnet – im Parlament durch. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. Gespannt wartet die Branche auf seine Botschaft in den kommenden Wochen.

Für Christophe Hans von HotellerieSuisse, ist der Gerichtsentscheid in Deutschland ein weiteres Argument, die «engen» Paritätsklauseln auch in der Schweiz zu verbieten. «Dieser Entscheid aus Karlsruhe bestätigt die deutsche Praxis, keine engen Paritäten anzuwenden. Es zeigt die Dringlichkeit, sie auch in der Schweiz zu verbieten: Frankreich, Österreich und Italien haben sie bereits per Gesetz verboten. Der Standortnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz wird immer offensichtlicher, was unsere Hotellerie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit umso mehr benachteiligt», so der Leiter Public Affairs des Schweizer Hotelverbands. (htr/npa)

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