Nächsten Montag entscheidet der Ständerat über die sogenannte Lex Booking (Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie»), die ausländischen Online-Buchungsportalen wie Booking.com und Expedia engere Fesseln anlegen will. In Deutschland sind die sogenannten «engen» Paritätsklauseln der OTAs bereits untersagt. So dürfen die Buchungsportale den Hoteliers nicht mehr verbieten, auf den eigenen Internetseiten günstigere Zimmerpreise anzubieten.
Eine Studie aus Deutschland zeigt nun die Auswirkungen des Verbotes auf. So erhöhten Beherbergungsbetriebe laut der Erhebung ihre Angebote auf den Buchungsplattformen in Ländern, welche solche «Knebelverträge» untersagen. Zugleich bot ein Drittel der Hotels tiefere Zimmerpreise auf den eigenen Websites an.
«Die Studie zeigt, dass die Preise nach dem Verbot solcher Preisklauseln in Bewegung geraten sind», sagt Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik von hotelleriesuisse in der «Handelszeitung». Der Wettbewerb spiele eben durch die Hoteliers, nicht durch die Buchungsplattformen.
Booking.com sieht dagegen seine Befürchtungen mit der Studie bestätigt. So würden die Hotels ohne Preisvorgaben die Plattformen nutzten, um von den Zimmersuchenden wahrgenommen zu werden – dann jedoch die Gäste zur Buchung mit günstigeren Preisen auf die eigene Website locken. «Nur mit engen Bestpreisklauseln kann dieses Trittbrettverhalten unterbunden werden», sagt Peter Lochbihler von Booking.com. (sda/ots/npa)