Vom 3. bis 21. März fand die Frühjahrssession statt. Das Parlament hat zwei bedeutende Entscheide zugunsten der Beherbergung und des Schweizer Tourismus getroffen. Der Ständerat beschloss die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen. Dadurch werde ein enormer Standortnachteil im internationalen Wettbewerb vermieden, schreibt HotellerieSuisse.
Zudem sprach sich der Nationalrat für die Weiterführung der Förderung der Verbandspresse aus und bewilligte dafür jährlich 20 Millionen Franken. Diese Massnahme stärke nachhaltig die Medienvielfalt und die Kommunikation innerhalb der Branche.
Wichtiger Teilerfolg für die Beherbergung
Die Annahme der Motion Friedli im Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent stelle einen wichtigen Erfolg für die Beherbergungsbranche dar und unterstreiche ihre wirtschaftliche Relevanz. Diese Entscheidung stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus, heisst es weiter.
Die Beherbergung sei eine exportorientierte Branche, die ihre Dienstleistungen jedoch nicht einfach ins Ausland verlagern könne. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes würde einen erheblichen Standortnachteil im internationalen Vergleich mit sich bringen und möglicherweise zu einem Rückgang der Gästezahlen führen. Zudem hätte dies negative Auswirkungen auf die gesamte touristische Wertschöpfungskette, was Arbeitsplätze und Investitionen gefährden würde, argumentiert HotellerieSuisse.
Der Nationalrat wird seine Entscheidung in der Sondersession im Mai treffen. HotellerieSuisse setzt sich weiterhin gemeinsam mit dem Schweizerischen Tourismusverband und Gastrosuisse dafür ein, dass die grosse Kammer die Bedeutung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus anerkennt und die Motion unterstützt.
Die indirekte Presseförderung fördert die Medienvielfalt
Der Nationalrat hat entschieden, die Förderung der Verbandspresse über die Posttarife beizubehalten und einer Unterstützung von 20 Millionen Franken pro Jahr zugestimmt. Diese Massnahme trage entscheidend zur Medienvielfalt in der Schweiz bei und unterstütze die Informationsverbreitung innerhalb der Branche. Die Beibehaltung der Förderung sichere somit die Vielfalt und Qualität der verbandseigenen Publikationen, so HotellerieSuisse.
Interchange Fees belasten die Betriebe immer noch
HotellerieSuisse bedauert die Ablehnung der Motionen de Quattro und Maitre zur Abschaffung der Interchange Fees bei Debitkartenzahlungen. Der Verband hatte sich klar für ein Verbot dieser Gebühren ausgesprochen, da sie einseitig von Visa und Mastercard festgelegt werden und primär zu Lasten von Hotels, Restaurants und dem Handel gehen.
Die aktuelle Regelung belaste die Betriebe weiterhin mit unnötigen Mehrkosten, obwohl der Nutzen neuer Debitkartenangebote wie Online-Zahlungen vor allem bei den Konsumentinnen und Konsumenten liege. Die Einigung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit Mastercard wurde bereits im Vorfeld als unzureichend kritisiert, da auch reduzierte Gebühren immer noch Kosten verursachen, die zuvor nicht entstanden sind.
Die Kommissionsmotion für mehr Transparenz bei den Händlergebühren sei ein interessanter Ansatz. HotellerieSuisse betont aber, dass diese Motion mit der Merchant Service Charge eine völlig andere Problematik adressiere. Das Problem der überhöhten Interchange Fees werde dadurch nicht gelöst und dürfe daher keineswegs als «Gegenvorschlag» missverstanden werden. (mm)
Sessionsrückschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften. Die ausführliche Stellungnahme von HotellerieSuisse zu allen branchenrelevanten Geschäfte der Frühlingssession 2025 finden Sie auf der Website des Verbandes.
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