Nach mehr als zwei Jahren hat der italienische Senat ein neues Wettbewerbsgesetz bestätigt. Das Gesetz enthält auch einen Artikel bezüglich Parität. Mit dem am Mittwoch gefällten Entscheid fallen nun auch in Italien die Best-Preis-Klauseln der Hotelbuchungsplattformen (OTA) weg, die es den italienischen Hotelbetrieben bisher verboten haben, auf den eigenen Webseiten günstigere Konditionen anzubieten als über die OTAs.
«Der Entscheid basiert auf gesundem Menschenverstand und schafft ein neues Gleichgewicht zwischen den Beherbergungsbetrieben und den OTAs», lässt der italienische Branchenverband Federalberghi in einer Mitteilung verlauten.
Das neue Gesetz soll 15 Tage nach der amtlichen Publikation und voraussichtlich im September in Kraft treten.
Damit sind die Paritätsklauseln von Booking.com, Expedia und Co. in einem weiteren Nachbarland per Gesetz verboten worden. Bereits im Dezember 2013 hat das Bundeskartellamt in Deutschland dem Portal HRS die Best-Preis-Klausel untersagt – 2015 auch Booking.com (noch nicht rechtskräftig). In Frankreich wurde 2015 mit dem sogenannten «Loi Marcron» die sogenannten Knebelverträge durch die Nationalversammlung gesetzlich verboten. Auch die Österreichische Nationalversammlung verabschiedete im November 2016 eine Novellierung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und auch des Preisauszeichnungsgesetzes, und verbot somit die Raten-Paritätsklauseln in den AGBs von Buchungsplattformen.
Schweizer Hoteliers hoffen weiter
Weiter auf eine Wettbewerbskorrektur geduldig warten müssen die Schweizer Hoteliers. Zwar hatte bereits 2012 die Wettbewerbskommission (WEKO) auf Initiative des Branchenverbands hotelleriesuisse eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden OTAs in der Schweiz eröffnet. 2015 verbot der Wettbewerbshüter dann lediglich die sogenannten «weiten» Paritätsklauseln der Buchungsplattformen. Die «engen» Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien (auch Meistbegünstigungsklausel gennannt) durften aber in den AGBs der Portale zum Teil weiter verankert bleiben. Eine massive Einschränkung der unternehmerischen Freiheit des Hoteliers bleibt somit aufrecht.[DOSSIER]
Hoffnung setzt die Schweizer Hotellerie nun auf die im Herbst 2016 vom Solothurner CVP-Politiker Pirmin Bischof eingereichte Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie». Der Vorstoss wurde im vergangenen März bereits von der Wirtschaftskommission des Ständerats sowie in der Frühlingssession von der Kleinen Kammer angenommen. Mitte August wird die Motion gegen die unlauteren «engen Preisparitätsklauseln» der Buchungsplattformen in der Kommission Wirtschaft und Abgabe des Nationalrats beraten. Der Nationalrat wird dann voraussichtlich in der Herbstsession entscheiden, ob der Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hoteliers gegenüber den Nachbarstaaten ebenfalls mit einer Gesetzesanpassung aufgehoben wird. (htr/npa)