Ein privates Hotel in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wäre rechtswidrig, schrieb das St. Galler Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung zum geplanten Olma-Kongresszentrum mit Hotel.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei nicht nur für die Olma Messen, sondern auch für die Stadt St. Gallen und die Region ein Rückschlag bei den Anstrengungen, die Kongressstadt St. Gallen zu fördern, sagte Olma-Direktor Nicolo Paganini am Montag vor den Medien.
Ein Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts ans das Bundesgericht habe aber kaum Chancen auf Erfolg, auch wenn das Gericht den Standort für ein Hochhaus als gegeben erachte.
Die Olma Messen ziehen einen Schlussstrich unter ein acht Jahre dauerndes Verfahren, das Kosten von rund 2,7 Mio. Franken verursacht hat. «Wir konzentrieren uns vorerst auf die Planung neuer Messehallen auf dem Olma- Gelände», sagte Paganini.
Stadtrat zieht Lehren
Das Verwaltungsgericht rügte ausserdem die Doppelrolle von Thomas Scheitlin. Der Stadtpräsident und Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen hätte beim Entscheid über die Einsprachen betreffend «Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel» in den Ausstand treten müssen.
Auch der Stadtrat sei enttäuscht über den Entscheid des Verwaltungsgerichts, sagte Thomas Scheintlin. Ein Vertretung von Exekutivmitgliedern in Institutionen werde durch das Urteil erschwert, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Der St. Galler Stadtrat werde seine Praxis bei der Vertretung in Gremien überdenken. «Wenn ein Mitglied des Stadtrats in einen Entscheid einer Vorinstanz involviert war, wird die Person künftig in Ausstand treten,» sagte Scheitlin. Auch der Stadtrat zieht das Urteil nicht an das Bundesgericht weiter.
Hotel mit 155 Zimmern
Die Genossenschaft Olma Messen wollte auf dem Areal der abgebrannten Halle 7 das Conference Center 6 (CC6) errichten. Das 45-Millionen-Projekt mit einem Hotel mit 155 Zimmern sowie 3?200 Quadratmetern Raum für Kongresse, Tagungen und Events lag seit zwei Jahren auf Eis.
Gegen den Gestaltungsplan des CC6 waren vier Einsprachen eingegangen. Zwar wies der Stadtrat alle Einsprachen ab, die Einsprecher zogen den Entscheid weiter ans Baudepartement des Kantons St. Gallen.
Das Baudepartement hiess die Rekurse gegen den Gestaltungsplan des Kongresszentrums gut. Daraufhin reichten die Olma Messen und die Stadt St. Gallen beim Verwaltungsgericht Beschwerden gegen die Entscheide ein - ohne Erfolg. (sda/sjp)