Die vom Bundesrat am Mittwoch verschärften Restriktionen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus würden die ohnehin schon dramatische Lage für Schweizer Hotels erneut verschlechtern, schreibt der Branchenverband HotellerieSuisse in einer ersten Reaktion zu den Bundesbeschlüssen. Um in der Beherbergungswirtschaft eine Konkurs- und Kündigungswelle ab 2021 abzufedern, fordert die Beherbergungsbranche mit einem neuen Positionspapier umfangreiche Unterstützungsmassnahmen.
Der Verband zeichnet ein düsteres Szenario für die Schweizer Hotellerie. Nach einem katastrophalen Frühjahr und – je nach Region – zufriedenstellender Sommersaison erwarten die Hotels im Winterhalbjahr wieder deutlich tiefere Auslastungen und grosse Umsatzeinbussen, wie aus einer kürzlich durchgeführten Branchenumfrage hervorgeht. Zu diesem Schluss kommt auch die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) in ihrer aktuellsten Tourismusprognose, die für das Tourismusjahr 2020 Logiernächte-Rückgange um bis zu 50 Prozent prognostiziert. Der Umsatzverlust in der Hotellerie dürfte demnach für 2020 rund 1,6 Milliarden und für den gesamten Tourismus über 10 Milliarden Franken betragen.
Eine halbe Milliarde Franken Härtefall-Hilfe für die Hotels
Die weiteren, jüngsten Einschränkungen auf Bundesebene würden im Tourismusbereich in der Summe eine schwere Störung der touristischen Wertschöpfungskette auslösen, so HotellerieSuisse. Die zweite Welle sei noch lange nicht ausgestanden. Mit einer langsamen Erholung könne erst im Verlaufe des nächsten Jahres, mit einer Normalisierung erst 2022 oder gar 2023 gerechnet werden.
Deshalb sei insbesondere die Unterstützung wirtschaftlicher Härtefälle, analog Artikel 12 des Covid-Gesetzes, rasch und schweizweit nach einheitlichem Kriterienraster durch Bund und Kantone zu gewährleisten. Betroffene Betriebe, die vor der Krise marktfähig waren, sollen A-fonds-perdu-Beiträge zugutekommen. Der Branchenverband rechnet dabei mit 500 Millionen Franken für die gebeutelte Beherbergungsbranche, um den Schaden einigermassen in Grenzen zu halten.
Falls es erneut zu einem gebietsweisen oder schweizweiten Lockdown kommen sollte, würden zahlreiche Hotels nicht überleben, schreibt HotellerieSuisse. «Damit stehen das touristische Erbe und die Tourismustradition der Schweiz unmittelbar auf dem Spiel, weshalb Bund und Kantone in der Pflicht stehen, ergänzend ein touristisches Notprogramm aufzusetzen».[RELATED]
Betroffene Unternehmen sollen daher einen monatlichen Anspruch auf Ersatz der fixen Betriebskosten erhalten, wenn eine zu definierende Verlustschwelle überschritten wird. In Anlehnung an die Härtefall-Regelung im Covid-Gesetz können als Richtwerte Einbussen von 40 Prozent zum Anspruch am Notprogramm berechtigen. Deshalb seien dafür Finanzmittel im Umfang von 500 Millionen Franken vorzusehen.
Weitere Unterstützung für zweite Welle
Nebst einer schnellen Umsetzung der geforderten Härtefallhilfen fordert die Branche zusätzliche Massnahmen, die aufgrund der aktuellen Situation sofort eingeleitet werden müssten. «Jetzt befindet sich die Branche mitten in der zweiten Welle, die erneut mit enormen Einbussen verbunden sein wird», so die Hoteliers. Deshalb brauche es nun die sofortige Wiedereinführung des Systems der Überbrückungskredite gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung.
Zudem sollen gleichzeitig vereinfachte Verfahren und erweiterte Bezugsrechte bei der Kurzarbeit – analog der Regelungen im Frühjahr – bis Ende 2021 verlängert werden. Die Kurzarbeitsentschädigung sei eines der wichtigsten Instrumente zur Bewältigung der Krise und für den Erhalt von Arbeitsplätzen.