Bisher war es dem Bazl nur erlaubt, auf Verdacht hin Alkoholtests anzuordnen. Neu soll dies jederzeit möglich sein. Die zweite Änderung betrifft die Überprüfung der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten. Mit der Einführung eines neuen Melderechts können Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans Bazl weiterleiten. Die Piloten werden zwar schon heute regelmässig auf ihre Flugtauglichkeit überprüft, die Berichte sind dem Bazl aber nicht zugängig.
Die beiden Änderungen sind notwendig, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der Europäischen Union übernommen hat. Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015. Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben. Mit den Massnahmen soll die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern verbessert werden.
Umgesetzt wird mit der Gesetzesrevision schliesslich auch ein Parlamentsvorstoss. Hobbypiloten sollen im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Das verlangte eine Motion, die das Parlament 2019 verabschiedete. Im Gesetz werden neu die Landessprachen neben dem Englischen aufgeführt. Das Parlament muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen. (sda og)