Die kleine Kammer hat am Donnerstag eine Motion von alt Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Auslöser für die Motion war ein Bundesgerichtsurteil zum Mindestlohn im Kanton Neuenburg. Das Gericht kam zum Schluss, dass die gesetzliche Festlegung eines minimalen Stundenlohns von 20 Franken zulässig ist.
Damit seien die Sozialpartnerschaft und die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) unnötig geschwächt worden, begründete Baumann seinen Vorstoss. Nun bestehe der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsverträge zwar vom Bundesrat für die ganze Schweiz für allgemeinverbindlich erklärt werden, aber durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden könnten.
Autonomie der Kantone wahren
Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion betonten, Mindestlöhne würden nicht bestritten. Diese sollten aber insbesondere dort zum Zug kommen, wo kein GAV vorhanden sei und die Arbeitnehmer deshalb einen gewissen Schutz bräuchten, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen einer Kommissionsmehrheit.
Die Gegnerinnen und Gegner sahen keinen Grund für einen Vorrang allgemeinverbindlich erklärter GAV. Wenn die Sozialpartner mit dem GAV nicht mehr zufrieden seien, könnten sie ihn kündigen, argumentierte Christian Levrat (SP/FR). Sein Solothurner Parteikollege Roberto Zanetti fand es bedenklich, den Kantonen in dieser Sache in die Parade zu fahren.
Der Bundesrat anerkenne, dass die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes zu Spannungen in einzelnen GAV führen könne, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Er sei jedoch der Auffassung, dass diese blosse Möglichkeit nicht genüge, um einen möglicherweise weitreichenden Eingriff zu rechtfertigen. (sda)