In den Fonds sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe und knapp die Hälfte aus der Flugticketabgabe fliessen. Nach dem Willen der Nationalratskommission sollen auch die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimafonds fliessen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten.
Die Kommission schreibt in einer Mitteilung vom Mittwoch, sie unterstütze einen Klimafonds, mit dem ein breites Spektrum an Massnahmen gefördert werden könne. Sie lege aber Wert darauf, dass auch die ländlichen und alpinen Regionen zum Zug kämen. Deshalb will die Kommission im Gesetz verankern, dass der Bundesrat bei der Verteilung der Gelder die wirtschaftliche Situation dieser Regionen berücksichtigen muss.
Erneuerbaren Flugtreibstoff fördern
Weiter will die Kommission ausdrücklich festhalten, dass die Fondsmittel auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Dabei dürften die Förderbeiträge für erneuerbare Treibstoffe bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber fossilem Kerosin decken.
Anfänglich wären 100 Millionen Franken pro Jahr dafür vorgesehen. Erweist sich die Technologie als erfolgreicher Weg, könnte der Unterstützungsbeitrag auf 300 Millionen Franken ansteigen. Dem hat die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen zugestimmt.
Nachtzüge fördern
Gleichzeitig will sie sicherstellen, dass mit den Klimafonds-Geldern auch grenzüberschreitende Zugreisen inklusive Nachtzüge als Alternative zu Flugreisen gefördert werden können. Diese Förderungsmöglichkeit soll explizit im Gesetz verankert werden. Darüber hinaus will die Kommission CO2-neutrale Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr unterstützen.
Wie der Ständerat will die Nationalratskommission die Finma und die Nationalbank verpflichten, die klimabedingten finanziellen Risiken regelmässig zu überprüfen. Sie will aber zusätzlich festhalten, dass die Berichte öffentlich sind und auch Massnahmen vorschlagen sollen.
Zweiter Anlauf im Nationalrat
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das revidierte CO2-Gesetz mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession darüber beraten. In einem ersten Anlauf hatte er - noch in alter Zusammensetzung - das Gesetz am Ende abgelehnt. Im zweiten Anlauf dürfte es dazu nicht kommen. Die meisten Entscheide fällte die Nationalratskommission schon in früheren Sitzungen. Sie folgte dabei weitgehend dem Ständerat.
So sprach sie sich wie der Ständerat für eine Flugticketabgabe aus: Auf Tickets für kommerzielle Passagierflüge soll eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben werden, je nach Reisedistanz und Klasse. Flüge mit Privatjets wären ebenfalls betroffen.
Abgabebefreiung für alle Unternehmen
Wesentlich von den Beschlüssen des Bundesrates und des Ständerates abgewichen ist die Nationalratskommission bei den Möglichkeiten für Unternehmen, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Seit 2008 können grosse und energieintensive Unternehmen das tun, wenn sie sich dazu verpflichten, ihre Emissionen zu senken.
Nach dem Willen der Nationalratskommission soll die Möglichkeit neu allen Unternehmen offenstehen. Der Bundesrat hatte einen Schwellenwert von jährlich 15'000 Franken CO2-Abgabelast vorgeschlagen, der Ständerat sprach sich für 10'000 Franken aus. Die Nationalratskommission möchte, dass auch KMU Zielvereinbarungen abschliessen können.
Teureres Benzin
Einverstanden ist die Nationalratskommission mit Massnahmen, die das Benzin verteuern. Treibstoffimporteure müssen schon heute einen Teil ihrer Importe kompensieren. Künftig sollen sie mehr kompensieren müssen – und einen grösseren Teil im Inland. Dies verteuert das Benzin.
Wie der Ständerat will die Mehrheit der Nationalratskommission den Aufschlag aber begrenzen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Eine Minderheit will das Maximum bei 8 Rappen festlegen.
Kompromiss bei Ölheizungen
Bei den Ölheizungen kam die Nationalratskommission den Kantonen entgegen: Deren Aus soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten.
Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird die künftige Klimapolitik geregelt. Die Schweiz will die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris umsetzen und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Die Nationalratskommission ist damit einverstanden. Minderheiten wollen dem Rat eine stärkere oder geringere Reduktion sowie ein höheres, niedrigeres oder gar kein Inlandziel beantragen. (sda)