Bei den Schutzmassnahmen für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen übernimmt der Kanton Baselland prinzipiell die bundesrechtlichen Regelungen, wie die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Mittwoch mitteilte. Da die Kantone für die Bewilligungen zuständig sind, hat die Regierung nun aber das Bewilligungsprozedere und die Zuständigkeiten festgelegt.
Gesuche für Grossveranstaltungen müssten spätestens vier Wochen vor dem Anlass mit einem umfassenden Schutzkonzept eingereicht werden, heisst es. Für Sport- und Kulturveranstaltungen ist die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zuständig, für Veranstaltungen in Gastwirtschaftsbetrieben oder Kundgebungen die Sicherheitsdirektion.
Die beiden Direktionen würden ihre Entscheide nach Absprache mit dem Amt für Gesundheit fällen, das zur Verträglichkeit mit der epidemiologischen Lage Stellung nehmen werde. Das Widerrufen bereits erteilter Bewilligungen oder Absagen würden in die Kompetenz des Regierungsrats fallen.
Massnahmen für kleinere Veranstaltungen verlängert
Gleichzeitig hat Baselland die kantonal verfügten Schutzmassnahmen für kleinere Veranstaltungen oder Ansammlungen bis Ende Jahr verlängert und vereinheitlicht. Neu gilt für Gastbetriebe sowie für Veranstaltungen, dass die Obergrenze oder die Einhaltungen von Sektoren mit 100 Personen nicht mehr zwingend einzuhalten ist, wenn Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder die Abstandsregel eingehalten werden.
Das gelte auch für private Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen, wenn sich die Gäste an einem fest zugeteilten Sitzplatz aufhalten und beim Verlassen dieser Plätze die Abstände einhalten oder eine Maske tragen würden.
Diese Massnahmen gelten laut Mitteilung, solange sich die epidemiologische Lage im Kanton als «ruhig» erweise. Wenn die Zahl der positiven Testergebnisse den Wert von 40 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreiche, würden weitergehende Massnahmen geprüft. Gegenwärtig liege dieser Wert im Baselbiet bei unter 20. (sda)