Der Bundesrat wird damit beauftragt, das entsprechende Bundesgesetzes vom 6.Oktober 2006 anzupassen. Der starke Franken und die wirtschaftlichen Unsicherheiten stellten Schweizer Unternehmen derzeit vor grosse Herausforderungen, lautete das Argument des Motionärs. Um den KMU in dieser heiklen Situation zusätzliche Instrumente in die Hand zu geben, wäre eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze von grossem Nutzen.
Eine Erhöhung der Investitionsobergrenze mache Sinn, argumentierte die Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Bürgschaften seien ein wichtiges ergänzendes Instrument für KMU, wenn Banken keine oder nur limitierte Kredite vergeben würden.
«Mit der heutigen KMU-Finanzierungssituation haben unsere KMU unter immer härteren Konditionen der Banken zu leiden», sagte Schneeberger. Der Kreditmarkt sei komplizierter geworden, was die Situation für die kleine Unternehmen derzeit schwieriger mache. Eine Limitenerhöhung bedeute für die KMU eine Chance.
Der Bundesrat beantragte vergeblich die Ablehnung der Motion. Er sehe keine Notwendigkeit für grundlegende Anpassungen in diesem Bereich, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
Lediglich rund 10 Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften schöpften das heutige Limit von 500'000 Franken aus. «Die Nachfrage nach höheren Bürgschaften dürfte bescheiden sein und bescheiden bleiben.» Das Parlament überstimmte ihn mit 169 zu 5 Stimmen. (sda/it)