Tourismusgemeinden können noch bis Ende Jahr Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen. Anfang 2013 fällt die Guillotine der Zweitwohnungs-Initiative. Was danach noch möglich ist, hat der Bundesrat vorläufig in einer Verordnung geregelt. Dabei ist er den Gegnern der Initiative weit entgegengekommen.
 
Als Zweitwohnung gelten künftig Wohnungen, die nicht durch Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Ausnahmen gelten für Studierende oder erwerbstätige Wochenaufenthalter. Die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen ist weiterhin zulässig. Wer beispielsweise in Gstaad oder St. Moritz wohnt, kann seine Liegenschaft als Ferienwohnung verkaufen.
 
Der Bundesrat begründet diesen Entscheid mit der Eigentumsgarantie. Ein Eingriff sei gestützt auf eine Verordnung nicht möglich, erklärte Bundesrätin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Die Verordnung lässt die Umnutzung aber nur unter bestimmten Bedingungen zu. Ausdrücklich verboten ist es, eine Wohnung als Feriendomizil zu verkaufen und dann den fehlenden Wohnraum durch einen Neubau zu ersetzen.
 
Der Bau von bewirtschafteten Zweitwohnungen ist unter klar umschriebenen Bedingungen weiterhin zulässig, desgleichen die Umnutzung von Hotelimmobilien, Rustici und Maiensässen in Zweitwohnungen. Ferner dürfen Grossprojekte erstellt werden, wenn keine Baubewilligung, aber ein detaillierter Sondernutzungsplan besteht.
 
Unterstützung für Tourismus
Die Regelungen, auf die sich der Bundesrat nach einer internen Kontroverse geeinigt hat, gelten vom 1. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung, wie Leuthard sagte. Eine Botschaft ans Parlament kündigte sie für 2013 an – zusammen mit allfälligen flankierenden Massnahmen für den Tourismus.
 
Leuthard zeigte sich überzeugt, mit der Verordnung «auch der unterlegenen Minderheit gerecht geworden zu sein». Die vom Bundesrat verabschiedete Lösung entspricht weitgehend dem Entwurf, den eine Arbeitsgruppe Anfang Juli vorgelegt hatte.
 
Schon damals sprachen die Initianten von einer «Missachtung des Volkswillens».  Am Mittwoch kritisierten sie insbesondere, dass die Verordnung nicht – wie von einem Teil der Arbeitsgruppe angeregt – am 1. September 2012, sondern erst auf den Jahreswechsel in Kraft tritt.

Zufriedene Gesichter
Als «stossend und inakzeptabel» bezeichneten die Stiftung Franz Weber auch den Umgang mit Sondernutzungsplänen für Grossprojekte wie Andermatt. Mit den Bedingungen für die Umnutzung bestehender Liegenschaften zeigte sie sich dagegen grösstenteils zufrieden.

hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, begrüsst es vor allem, dass die bundesrätliche Verordnung die Umnutzung bestehender Hotelbetriebe in Zweitwohnungen weiterhin ermöglicht. Eine solche sei notwendig, um die drohende Wertvernichtung einzudämmen und den Strukturwandel nicht zu behindern, heisst es in einer Medienmitteilung des Branchenverbandes.

Sehr zufrieden äusserten sich die Gegner der Initiative, deren Anliegen in der Verordnung weitgehend berücksichtigt worden sind. Für Erleichterung sorgte vor allem, dass die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen weiterhin möglich sein soll.
 
Mit Befriedigung nehme man zur Kenntnis, dass der Besitzstand für bestehende Bauten gewahrt bleibe, teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone mit. Auch verschiedene Kantonsregierungen, Hauseigentümer und Baumeister signalisierten ihre Zustimmung zur Verordnung.
 
Griffel: «Dünnes Eis»

Ob diese Bestand hat, ist alles andere als gewiss. Viele Fragen seien umstritten und würden letztlich wohl erst vom Bundesgericht geklärt, sagte Leuthard am Mittwoch weiter. Wie dieses dereinst entscheidet, ist für den Zürcher Raumplanungs- und Baurechtsexperten Alain Griffel nicht absehbar. Fest steht für ihn: «Der Bundesrat bewegt sich auf dünnem Eis, das überall einbrechen kann».
 
Der mit der Initiative angenommene Verfassungstext sei so restriktiv formuliert, dass er praktisch keine Ausnahmen zulasse. Andererseits urteile das Bundesgericht unter grossem öffentlichem Druck. «Man kann sagen, dass der Bundesrat die heisse Kartoffel ans Bundesgericht weitergereicht hat.»
 
Für Baubewilligungen, die bis Ende Jahr rechtskräftig sind, ändert ein Bundesgerichtsentscheid nichts mehr. Aus diesem Grund hat die Stiftung Franz Weber nach eigenen Angaben bisher über 700 Baubewilligungen angefochten. Ob die Stiftung überhaupt zur Beschwerde berechtigt ist, ist allerdings umstritten. (npa/sda)

Mehr zur Zweitwohnungsverordnung siehe unten

Medienmitteilung Bundesamt für Raumentwicklung ARE vom 22.08.2012

Verordnung über Zweitwohnungen vom 22.08.2012 siehe oben rechts.