Die Stimmberechtigten entscheiden über schärfere Regeln bei der gewerbsmässigen Nutzung von Zweitwohnungen. Dabei geht es um Wohnungen in der Altstadt und im Mattequartier an der Aare, die jahrein, jahraus zur Kurzzeit-Vermietung im Internet angeboten werden. Diese Praxis soll eingeschränkt werden.
Klassische Formen von «Homesharing» sollen hingegen erlaubt bleiben. Wer also während seinen Ferien die eigene Wohnung an Touristen vermietet, darf dies weiterhin tun.
Die Befürworter betonen, die Vorlage habe nur die gewerbsmässige Nutzung im Visier. Diese könne dazu führen, dass die Touristenwohnungen überhand nähmen, die Mietpreise in die Höhe getrieben und die Einheimischen aus der Altstadt verdrängt würden. Dieser Entwicklung müsse Einhalt geboten werden.
Die Gegner der Vorlage sehen keinen Handlungsbedarf. Die Zahl der kurzzeitig vermieteten Ferienwohnungen und Business-Apartments in der Altstadt halte sich nach wie vor in Grenzen. In der Corona-Krise sei die Nachfrage sogar eingebrochen. Die neue Regelung wolle ein Problem lösen, das es zurzeit gar nicht gebe.
Mit den geplanten Einschränkungen könnte zudem die Eigentumsgarantie verletzt werden. Der Stadt drohten mühsame Rechtsstreitigkeiten. Zudem werde Bern als Wirtschafts- und Tourismusstandort geschwächt.
Widerstand gegen die Vorlage kam im Stadtparlament von der SVP und von den Grünliberalen. Für die schärferen Regeln sprach sich nicht nur das rotgrüne Lager aus, sondern auch die FDP. (sda/npa)