Die epidemiologische Entwicklung ist günstig: Die Zahl der Neuinfektionen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den vergangenen Wochen zurückgegangen, obwohl der Bundesrat die Regeln schrittweise aufgehoben hat. Vor diesem Hintergrund werden die noch geltenden Einschränkungen weitgehend aufgehoben.
Am Freitag ist auch die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz zu Ende gegangen. Gestützt darauf hatte der Bundesrat Notrecht erlassen. Nun sind wieder die Kantone in der Verantwortung. Diese dürfen in ihrem Gebet nun wieder selber regeln erlassen: «Die Kantone können ganz gezielt eingreifen, wo es nötig ist», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien.
Sie können auch Regeln erlassen, die strenger sind als die noch verbleibenden Vorschriften des Bundes. Viele sind es nicht: So sind ab morgen Samstag wieder Demonstrationen mit unbeschränkter Teilnehmerzahl erlaubt, die Teilnehmenden müssen aber eine Maske tragen.
Grossveranstaltungen im September
Ab kommendem Montag sind Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu tausend Personen erlaubt. Ab September will der Bundesrat auch Grossveranstaltungen wieder zulassen. Da die Festivalsaison dann weitgehend vorbei ist, profitieren davon vor allem Sportveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.
Aus heutiger Sicht könnten Grossveranstaltungen wieder erlaubt werden, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Auch das Gastgewerbe profitiert vom neuen Lockerungsschritt
Die Sperrstunde für Restaurants, Discos und Nachtclubs wird aufgehoben, in den Restaurants können die Gäste wieder stehend konsumieren – die Sitzpflicht fällt. Laut am Freitag angepassten Verhaltensempfehlungen muss der Betreiber entweder die Gästegruppen so an den einzelnen Tischen platzieren, dass der Abstand zwischen den Gruppen eingehalten wird (zwischen den Tischkanten 1,5 Meter Abstand) oder er muss Abtrennwände installieren.
Wenn der Abstand aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss der Betreiber die Kontaktdaten einer Person pro Gästegruppe erheben. Das Sammeln der Kontaktdaten ist aus Datenschutzgründen nur zulässig, wenn die betroffenen Personen darüber informiert sind und die Massnahme verhältnismässig ist, also Massnahmen wie Abstandhalten, Trennwände oder allenfalls das Tragen von Masken nicht möglich sind.
Ebenso müssen öffentlich zugänglichen Orte über ein Schutzkonzept verfügen. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Schutzkonzepte, diese werden auch vereinfacht: Händewaschen, Abstand halten, eine Maske tragen, wo man sich näherkommt, fasste Berset zusammen. Ist das alles nicht möglich, müssen die Kontakte zurückverfolgt werden können.
Keine Maskentragpflicht im ÖV
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von zwei auf anderthalb Meter reduziert. Der Abstand kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder wenn Trennwände vorhanden sind. Im öffentlichen Verkehr rät der Bundesrat dringend zum Tragen einer Maske, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Auf eine Maskentragpflicht verzichtet der Bundesrat jedoch. Die Kantone könnte aber eine solche verhängen. Berset schloss in dem Zusammenhang nicht aus, dass bei der Durchfahrt des einen Kantons im Zug eine Maske getragen werden muss, im anderen Kanton hingegen nicht.
Der Bundesrat hat auch die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben, der Entscheid wird dem Arbeitgeber überlassen. Das Gleiche gilt für die Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Auch sie können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sie müssen aber geschützt werden.
Die Sommerferien in der Schweiz geniessen
«Restaurants und Bars sind wieder offen, Versammlungen, Jassabende oder auch eine schöne Reise mit dem Car sind wieder möglich und auch Bergbahnen fahren wieder», so Sommaruga.
Trotz dieser weitgehenden Lockerungen mahnte sie aber zur Vorsicht: «Wir haben jetzt viele unserer alten Freiheiten wieder», sagte sie. Das Virus sei aber immer noch da. «Es ist weiterhin Vorsicht geboten.» Es gelte, im Alltag die richtige Balance zu finden.
Händewaschen, Abstand halten und wo nötig eine Schutzmaske tragen, müsse auch künftig noch eingehalten werden, das halte aber die Bevölkerung nicht ab, den Sommer zu geniessen. «Am besten geniessen wir den Sommer in unserem wunderschönen Land», sagt die Bundespräsidentin zum Schluss. [RELATED]
Im Fall einer zweiten Welle will der Bund im zweiten Glied bleiben, den Lead sollen die Kantone haben. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist. (sda)