So lautet die Definition des Bundesamts für Raumentwicklung. Als Erstwohnungen gelten demnach Wohnungen, die «dauerhaft von Ortsansässigen bewohnt werden».

Der Begriff Zweitwohnung kommt in der amtlichen Statistik der Schweiz allerdings nicht vor. Diese unterscheidet zwischen dauernd bewohnten, zeitweise bewohnten und nicht bewohnten Wohnungen. (npa/sda)