Die Kantone sollen künftig bis zu zwölf statt der heute maximal vier Sonntagsverkäufe bewilligen können. Die zuständige Ständeratskommission unterstützt eine entsprechende Forderung des Kantons Zürich.
Mit 10 zu 2 Stimmen gab die Wirtschaftskommission des Ständerats(WAK-S) einer Standesinitiative Folge, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats. Stimmt auch sie zu, kann die Ständeratskommission eine Änderung des Arbeitsgesetzes ausarbeiten.
Mit diesem aus Sicht der Kommission moderaten Vorschlag würde dem Detailhandel ein Instrument zur Verfügung gestellt, um im Wettbewerb mit dem Onlinehandel besser bestehen zu können, wie es in der Mitteilung heisst. Ausserdem trage die Initiative dem veränderten Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung.
Nein zu Nationalrats-Vorschlag
Nein sagt die WAK-S indes zu einer weitergehenden Flexibilisierung der Sonntagsverkäufe, wie sie der Nationalrat fordert. Demnach sollen kleine Lebensmittelgeschäfte an Sonntagen öffnen können. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt die WAK-S die entsprechende Motion von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod ab. Darüber entscheiden wird nun der Ständerat.
Nantermod verlangt eine grundsätzliche Lockerung des Arbeitsrechts an Sonntagen für lokale Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht. Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass die Formulierung dieser Motion Interpretationsschwierigkeiten birgt und verschiedene Abgrenzungsprobleme auslöst, wie es heisst. Sie gebe aus diesem Grund der Standesinitiative des Kantons Zürich den Vorzug.
Öffnungen in Tourismusregionen
Die Diskussion um eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots läuft bereits. Vorschläge des Bundesrates für offene Geschäfte in Tourismusregionen sind in einer Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden: Den Bürgerlichen und den Städten geht die Öffnung zu wenig weit. Linke und Gewerkschaften wollen keinerlei Aufweichung.
Mit der Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes will Guy Parmelins Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahres Arbeitnehmende an Sonntagen beschäftigen dürfen.
Die Ausnahme wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens fünfzig Prozent betragen. Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano infrage. Die Kantone machten nach der Vernehmlassung Druck für mehr Tourismuszonen. (keystone-sda)
Stellungnahme von HotellerieSuisse zum Sonntagsverkauf
HotellerieSuisse fordert, dass Geschäfte in definierten, touristisch besonders frequentierten Quartieren von grossen Städten auch sonntags geöffnet haben dürfen.
Um den Freizeittourismus in Schweizer Städten zu stärken, brauche es eine Anpassung der Arbeitsgesetz-Verordnung, so der Beherbergungsverband. Eine solche soll es Städten ermöglichen, in definierten Tourismuszonen sonntags ihre Geschäfte zu öffnen. Die vom Bundesrat im November 2023 präsentierte Vernehmlassungsvorlage sei enttäuschend. HotellerieSuisse setze sich aktuell für eine Neuauflage ein. Forderungen nach Sortimentsbeschränkungen und zusätzlichen Kompensationen für Angestellte lehnt der Verband ab.
Innenstädte mit Tourismuszonen attraktiver machen
HotellerieSuisse setze sich schon seit längerem für Sonntagsöffnungszeiten in klar definierten Zonen in Innenstädten ein, heisst es weiter. Einkaufen und Verweilen würde heute zu den wichtigsten Aktivitäten von Reisenden gehören. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahrzehnte würden Gäste nicht nur interessante Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote, sondern auch vielfältige Einkaufsmöglichkeiten erwarten – und zwar an sieben Tagen die Woche.
[RELATED]